Sprungziele
Seiteninhalt




Bekanntmachtung 28 Änderung F Plan

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat die Gemeinde Söhlde am 12.09.2017 die erneute öffentliche Auslegung der 28. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Ortszentrum Hoheneggelsens zwischen der Hauptstraße (Bundessstraße 1) und dem nördlich parallel verlaufenden Kampweg. Er wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dar­gestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung

Die 28. Flächennutzungsplanänderung soll die Ansiedlung eines Lebens­mittelmarktes in der Ortsmitte Hoheneggelsens ermöglichen.

Aufgrund der erheblichen Ergänzung der Auswirkungsanalyse zur raumordnerischen Verträglichkeit und der zusätzlich vorgelegten Blendprognose wird der Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht, Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, Verkehrsuntersuchung, Schallgutachten, Blendprognose und umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 26.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017

im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde, während der Sprechzeiten

 

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

 

erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Entwurf der 28. Flächennutzungsplanänderung zu den Schutzgütern:

- Mensch und Gesundheit

- Tiere und Pflanzen

- Geologie Boden

- Wasser

- Luft und Klima

- Landschaft

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

- raumordnerische Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes

- Verkehrsuntersuchung

- Schallgutachten

- Blendprognose

 

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themen vor:

1. Immissionsschutz, -problematik/ schädliche Umweltauswirkungen durch Licht, Luftverunreinigung und Lärm, UVP-Vorprüfung

2. Bodenschutz / Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Schutz zukünftiger Grünflächen bei der Erschließung und Bauausführung vor Verdichtungen

3. Wasserschutz / Ableitung Niederschlagswasser, Abwasserbeseitigung, Baumpflanzungen im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen

4. Grünflächenverlust, Begrünungsmängel

 

 

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 28. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Der Bürgermeister

 

Huszar