Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder
Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Agenda 21
Zuständige Behörde:
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Zuständige Behörde:
Rathausstraße 27
31180 Giesen
Zuständige Behörde:
Am Thie 1
31188 Holle
Zuständige Behörde:
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Zuständige Behörde:
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Zuständige Behörde:
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Zuständige Behörde:
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Zuständige Behörde:
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Auf Beschluss des Kreistags vom 12. März 1998 wurde die lokale Agenda 21 gemeinsam mit der Stadt Hildesheim eingeführt. Seit dem 1. April 1998 besteht das Agenda-Büro in der Landkreisverwaltung und ist unter der Sonderrufnummer 05121-309 555 zu erreichen.
Die Auftaktveranstaltung fand am 10. Juli 1998 statt. In 5 Arbeitskreisen wurden Themen von Abfallverwertung über Klimaschutz, Migration, Tourismus bis hin zu regionaler Vermarktung behandelt und Projekte auf den Weg gebracht.
Zwischenzeitlich hat sich die Agenda-21-Arbeit verselbständigt. Die Forderungen aus dem Aufgabenkatalog der Weltkonferenz in Rio de Janeiro werden in privaten und kommunalen Initiativen fortgeführt.
Beispiele:
- HI-Land, Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte
- Natur-Energie-Region Hildesheim
- Klimaschutzprogramm Landkreis Hildesheim, seine Städte und Gemeinden