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Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder

 

Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.




Aktion Saubere Landschaft


Zuständige Behörde:
Gemeinde Diekholzen
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Telefon:
05121 202-0

Fax:
05121 202-55

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1444980550476-015936246

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Zuständige Behörde:
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27
31180 Giesen
Telefon:
05121/9310-0

Fax:
05121/9310-80

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1349965483282-011563247

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Zuständige Behörde:
Gemeinde Holle
Am Thie 1
31188 Holle
Telefon:
(05062) 90 84 - 0

Fax:
(05062) 90 84 - 29

E-Mail:

EGVP Govello-ID:
safe-sp1 -1444990493365-015936510

De-Mail:
gemeinde@holle.de-mail.de

Internet:

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Zuständige Behörde:
Gemeinde Nordstemmen
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon:
05069 800-0

Fax:
05069 800-91

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
govello-1260801312420-000196524

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Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 0

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
DE.Justiz.9d262daf-f4ee-4509-a5d1-47070f6a0ee9.86b4

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Zuständige Behörde:
Stadt Bad Salzdetfurth
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Telefon:
05063 999-0

Fax:
05063 999-111

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1353329410384-011638564

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Zuständige Behörde:
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-0

Fax:
05066 805-70

E-Mail:

Internet:

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1355991114107-011885330

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Zuständige Behörde:
208 - Umweltamt
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357552939115-012063928

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Aktion Saubere Landschaft

Der Landkreis Hildesheim fördert die vielfältigen Bemühungen seiner Einwohnerschaft um die Sauberhaltung von Wald und Flur. Bereits seit 1989 werden sogenannte "Aktion Saubere Landschaft" koordiniert.

Vereine, Gruppen, Interessengemeinschaften oder Verbände können über die jeweils örtlich zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung die geplante Aktion anmelden. Die entsprechenden Vordrucke sind bei den Gemeinden und Städten oder beim Landkreis Hildesheim erhältlich. Darüber hinaus können über die Untere Abfallbehörde von Verbänden und Vereinen Anträge für Abfallsäuberungsaktionen bezogen werden.

Die "Beantragung" der jeweiligen Aktion ist mit der für den Veranstalter kostenfreien Übernahme der eingesammelten Abfälle durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim und der Gewährung eines Anerkennungsbetrages für die Bemühungen verbunden.

Dem Anmeldebogen muss ein Kartenausschnitt mit dem markierten Aktionsgebiet beigefügt sein. Auch sollte ein mit Lastkraftwagen erreichbarer Platz gekennzeichnet sein, auf dem der Abfallcontainer abgestellt werden kann.

Die einzelnen Aktionen müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin angemeldet werden.

 



Verfügbare Formulare:

Aktion Saubere Landschaft
Word-Dokument: 30 kB