Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder
Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Aktion Saubere Landschaft
Zuständige Behörde:
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Zuständige Behörde:
Rathausstraße 27
31180 Giesen
Zuständige Behörde:
Am Thie 1
31188 Holle
Zuständige Behörde:
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Zuständige Behörde:
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Zuständige Behörde:
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth
Zuständige Behörde:
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Zuständige Behörde:
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Aktion Saubere Landschaft
Der Landkreis Hildesheim fördert die vielfältigen Bemühungen seiner Einwohnerschaft um die Sauberhaltung von Wald und Flur. Bereits seit 1989 werden sogenannte "Aktion Saubere Landschaft" koordiniert.
Vereine, Gruppen, Interessengemeinschaften oder Verbände können über die jeweils örtlich zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung die geplante Aktion anmelden. Die entsprechenden Vordrucke sind bei den Gemeinden und Städten oder beim Landkreis Hildesheim erhältlich. Darüber hinaus können über die Untere Abfallbehörde von Verbänden und Vereinen Anträge für Abfallsäuberungsaktionen bezogen werden.
Die "Beantragung" der jeweiligen Aktion ist mit der für den Veranstalter kostenfreien Übernahme der eingesammelten Abfälle durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim und der Gewährung eines Anerkennungsbetrages für die Bemühungen verbunden.
Dem Anmeldebogen muss ein Kartenausschnitt mit dem markierten Aktionsgebiet beigefügt sein. Auch sollte ein mit Lastkraftwagen erreichbarer Platz gekennzeichnet sein, auf dem der Abfallcontainer abgestellt werden kann.
Die einzelnen Aktionen müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin angemeldet werden.