Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder
Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Antrag bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung
Zuständige Behörde:
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Informationstext
Hier finden Sie alle nötigen Hinweise und Unterlagen für Ihre Antragsstellung bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung:
In der Ausfüllhilfe sehen Sie die im Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 auszufüllenden Bereiche bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung. In dem Antrag sind alle in der Ausfüllhilfe grün umrandeten Bereiche von Ihnen auszufüllen, einen Entwurfsverfasser benötigen Sie nicht. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein (spätestens 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung).
Ausfüllhilfe und Hinweise Bauantrag bei einer Veranstaltung
Ergänzend zum Antragsformular sind noch folgende Unterlagen erforderlich:
Lageplan (Maßstab 1:500)
- Markierung des Veranstaltung Ortes
Grundriss mit Eintragung:
- der Tanzflächen
- Bühne
- Bestuhlung
- Kennzeichnung der Notausgängen
- Vermaßung der Breite der Rettungswege
Betriebsbeschreibung mit:
- Informationen zur Veranstaltung,
- Betriebszeiten
- zu erwartende Besucheranzahl
Darstellung der Sanitäranlagen
- im Lageplan oder im Grundriss
Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen.