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Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder

 

Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.




Antrag bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung


Zuständige Behörde:
302 - Bauordnungsamt
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Telefon:
05121-309-4632

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357552939115-012063928

E-Mail:

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Informationstext

Hier finden Sie alle nötigen Hinweise und Unterlagen für Ihre Antragsstellung bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung:

In der Ausfüllhilfe sehen Sie die im Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 auszufüllenden Bereiche bei einer befristeten Nutzungsänderung für eine Einzelveranstaltung. In dem Antrag sind alle in der Ausfüllhilfe grün umrandeten Bereiche von Ihnen auszufüllen, einen Entwurfsverfasser benötigen Sie nicht. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein (spätestens 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung).

Ausfüllhilfe und Hinweise Bauantrag bei einer Veranstaltung

Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64

Ergänzend zum Antragsformular sind noch folgende Unterlagen erforderlich:

Lageplan (Maßstab 1:500)
- Markierung des Veranstaltung Ortes

Grundriss mit Eintragung:
- der Tanzflächen
- Bühne
- Bestuhlung
- Kennzeichnung der Notausgängen
- Vermaßung der Breite der Rettungswege

Betriebsbeschreibung mit:
- Informationen zur Veranstaltung,
- Betriebszeiten
- zu erwartende Besucheranzahl

Darstellung der Sanitäranlagen
- im Lageplan oder im Grundriss

Alle Unterlagen sind 3-fach in Papierform einzureichen.