Sprungziele
Seiteninhalt

Bürgerservice - Zuständigkeitsfinder

 

Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.




Bauvorhaben (Zulässigkeit)


Zuständige Behörde:
302 - Bauordnungsamt
Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Telefon:
05121-309-4632

EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357552939115-012063928

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Planungsrechtliche Beratung von Bauinteressenten bei Fragen zur Realisierung von Bauvorhaben:

Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Baugrundstücks regelt sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Es werden dabei folgende Möglichkeiten unterschieden:

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - § 30 BauGB -
  • im Zusammenhang bebauter Ortsteile - § 34 BauGB -
  • im Außenbereich - § 35 BauGB -