Sprungziele
Seiteninhalt

Informationen zum Erbbaurecht – (Quelle: Klosterkammer Hannover)


Bauen ohne Grundstückskauf
Das Erbbaurecht ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zur Schaffung von preiswertem Wohneigentum. Sie errichten Ihre eigenen vier Wände auf einem der von der Klosterkammer Hannover verwalteten Baugrundstücke, das Sie im Wege des Erbbaurechtes auf 80 Jahre von uns pachten. Sie sparen den im Grunderwerb sofort fälligen Grundstückskaufpreis und zahlen stattdessen Erbbauzinsen. Das Erbbaurecht kann vererbt, verkauft oder beliehen werden und ist somit verkehrsfähig wie eine Immobilie im Grunderwerb.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Erbbaurecht?
Das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben, geregelt im Gesetz über das Erbbaurecht vom 30.11.2007 (ursprünglich Erbbaurechtsverordnung vom 15.01.1919).

Wer kann Erbbaurechtsnehmer sein?
Jede natürliche oder juristische Person kann Erbbaurechtsnehmer sein. Ein Erbbaurecht kann auch für mehrere Personen begründet werden.

Wie lange läuft ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurechtsgesetz setzt keine bestimmte Laufzeit fest. Wir vergeben Erbbaurechte grundsätzlich für 80 Jahre.

Wie hoch ist der Erbbauzins?
Die Höhe des Erbbauzinses ist abhängig vom Grundstückswert. Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre inflationsbedingt angepasst. Maßstab ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland. Bodenpreissteigerungen bleiben während der Vertragslaufzeit unberücksichtigt.

Kann das Erbbaurecht belastet werden?
Das Erbbaurecht kann wie jedes Grundstück mit Reallasten, Hypotheken und Grundschulden belastet werden. Bei üblichen Baudarlehen erteilen wir regelmäßig unsere Zustimmung.

Kann das Erbbaurecht veräußert oder verschenkt werden?
Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag veräußert oder verschenkt werden. Wir erteilen regelmäßig unsere Zustimmung, wenn der Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrages eintritt.

Kann das Erbbaurecht vererbt werden?
Ja. Das Erbbaurecht erlischt nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht - wie ein Grundstück - auf dessen Erben über.

Was passiert nach Ablauf des Vertrages?
Nach Ablauf des Vertrages besteht in der Regel die Möglichkeit, das Erbbaurecht zu erneuern. Sofern Ihre Erben das Erbbaurecht nicht erneuern wollen, geht das von Ihnen errichtete Gebäude nach Ablauf dieser Zeit auf den Grundstückseigentümer über. Dafür zahlen wir Ihren Erben eine Entschädigung, die sich nach dem Verkehrswert des Gebäudes nach Ablauf des Vertrages richtet. Es besteht also nicht die Gefahr, dass Ihre Erben entschädigungslos "Haus und Hof" verlieren.

Kann der Erbbaurechtsnehmer das Grundstück - später - erwerben?

Entschließt sich die Klosterkammer Hannover, Grundstücke zu veräußern, steht dem Erbbaurechtsnehmer der erste Zugriff über ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht zu.

Wer trägt die Erschließungskosten, Steuern, Abgaben etc.?

Sämtliche Erschließungskosten sowie öffentliche und privatrechtliche Lasten trägt der Erbbaurechtsnehmer.

Was ist, wenn der Wert des Grundstücks steigt?

Eine Wertsteigerung wirkt sich nicht zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers aus. Der Grundstückswert als Berechnungsgrundlage für den Erbbauzins ist mit der Bestellung des Erbbaurechts für die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Da sich der Wert einer Immobilie (z.B. Einfamilienhaus) aus dem Wert des Grundstücks und dem Wert der Aufbauten zusammen setzt, kann der Erbbaurechtsnehmer an der Wertentwicklung der Gesamtimmobilie durch Wiederverkauf des Hauses zu einem höheren Kaufpreis sogar partizipieren.

Bin ich an einen Bauträger gebunden?
Nein. Die Klosterkammer Hannover vergibt grundsätzlich Erbbaurechte bauträgerfrei.


Die Vorteile des Erbbaurechts auf einen Blick:
• Sie sind Eigentümer der von Ihnen errichteten Wohnimmobilie.
• Sie können auf dem Grundstück handeln wie ein Eigentümer.
• Es fällt kein Kaufpreis für das Grundstück an.
• Sie haben mehr Investitionsmittel für den Hausbau.
• Sie müssen weniger Kapital aufbringen und erhalten dadurch eine günstige Finanzierung.
• Sie haben geringere monatliche Belastungen wegen des geringeren Finanzierungsbedarfs.

Quelle: Klosterkammer Hannover