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Der Kreistag

In Artikel 28 des Grundgesetzes ist geregelt, dass Landkreise und Gemeinden eine Vertretungskörperschaft haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht. Bei den Landkreisen heißt diese bürgerschaftliche Vertretung Kreistag, in den Gemeinden ist es der Rat.
Die Kreistagstätigkeit ist keine Berufstätigkeit, sondern wird von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern neben ihren normalen Berufen und Tätigkeiten ausgeübt.
Der Kreistag wird für eine Wahlperiode von 5 Jahren gewählt. Die letzte Wahl war am 12. September 2021, die laufende Wahlperiode hat am 1. November 2021 begonnen. Dem Kreistag des Landkreises Hildesheim gehören neben dem Landrat 64 Kreistagsabgeordnete an.

Wählbar sind Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlrecht besteht bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Der Kreistag mit seinen gewählten Vertreterinnen und Vertretern (den Kreistagsabgeordneten) ist das Hauptorgan des Landkreises. Im Zentrum der Zuständigkeit stehen die Aufgaben, die dem Kreistag im Gesetz vorbehalten werden und die wegen ihrer Wichtigkeit nicht auf andere Kreisorgane delegiert werden dürfen. Der Kreistag trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und entscheidet etwa über den Erlass oder die Änderungen von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben, den Haushalt des Landkreises, die Verfügung über Kreisvermögen und die Aufnahme von Krediten. Der Kreistag tagt je nach Geschäftslage etwa viermal pro Jahr und wird vom Landrat eingeladen. Die Sitzungen sind öffentlich. Den Vorsitz im Kreistag führt ein hierzu gewähltes Kreistagsmitglied.
Informationen über die Zusammensetzung des Kreistages, des Kreisausschusses sowie der Ausschüsse des Kreistages erhalten Sie im Kreistagsinformationssystem.

Sitzverteilung nach der Wahl am 12. September 2021

Sitze XIX
Sitze XIX
Autor: 910