Ihr Kontakt
909 - Kreisentwicklung und Infrastruktur
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ansprechpartner/in:
Herr Rainer Poelmann
OE 909
Raumordnungsverfahren für eine Ortsumgehung von Eime
Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung ist seit einiger Zeit mit der Planung beauftragt, wie der Raum Höxter/Holzminden mittels einer attraktiveren Führung der B 240 besser an den Wirtschaftsraum Hannover angebunden und die stark beanspruchte Ortsdurchfahrt von Eime vom Schwerlastverkehr entlastet werden kann.
Zwischenzeitlich wurden dem Landkreis Hildesheim die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für eine Umgehung der Ortslage von Eime vorgelegt.
Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck festzustellen,
- ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
- wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeit).
Es schließt des Weiteren die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand ein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und ist spätestens sechs Monate nach Einleitung mit einer Landesplanerischen Feststellung abzuschließen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen und gegenüber dem Planungsträger. Es ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung der Ortslage von Eime gemäß §§ 12 ff. Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 7. Juni 2007 (Nieders. GVBl. S. 223) ist am 05.12.2011 vom Landkreis Hildesheim für die Träger öffentlicher Belange eingeleitet worden.
Die von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Unterlagen können hier eingesehen werden.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme läuft für die Träger öffentlicher Belange bis zum 10.02.2012
Die Öffentlichkeit wird gesondert im Rahmen einer öffentlichen Auslegung bei der Samtgemeinde Gronau (Leine) und beim Landkreis Hildesheim beteiligt. Die Samtgemeinde Gronau (Leine) wird diesen Verfahrensschritt für ihren Bereich noch ortsüblich bekannt geben. Der Landkreis Hildesheim wird die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 02.01.2012 bis 02.02.2012, in der Bischof-Janssen-Straße 31, OE Kreisentwicklung und Infrastruktur, Zimmer 220, während der Sprechzeiten öffentlich auslegen. Anschließend besteht für Bürgerinnen und Bürger noch die Möglichkeit bis zum 17.02.2012 ihre Stellungnahmen bei der Samtgemeindeverwaltung in Gronau Leine) oder beim Landkreis Hildesheim einzureichen.
Stellungnahmen können sowohl in Briefform als auch unter der Kontaktadresse OE909@landkreishildesheim.de unter Angabe von Namen und Adresse abgegeben werden.