Ihr Kontakt
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ansprechpartner/in:
Herr Rainer Poelmann
OE 909
Raumordnungsverfahren für eine Ortsumgehung von Eime
Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung ist seit einiger Zeit mit der Planung beauftragt, wie der Raum Höxter/Holzminden mittels einer attraktiveren Führung der B 240 besser an den Wirtschaftsraum Hannover angebunden und die stark beanspruchte Ortsdurchfahrt von Eime vom Schwerlastverkehr entlastet werden kann.
Zwischenzeitlich wurden dem Landkreis Hildesheim die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für eine Umgehung der Ortslage von Eime vorgelegt.
Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck festzustellen,
- ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
- wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeit).
Es schließt des Weiteren die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand ein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und ist spätestens sechs Monate nach Einleitung mit einer Landesplanerischen Feststellung abzuschließen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen und gegenüber dem Planungsträger. Es ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung der Ortslage von Eime gemäß §§ 12 ff. Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 7. Juni 2007 (Nieders. GVBl. S. 223) ist am 05.12.2011 vom Landkreis Hildesheim für die Träger öffentlicher Belange eingeleitet worden.
Die von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung vorgelegten Unterlagen können hier eingesehen werden.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete für die Träger öffentlicher Belange am 10.02.2012.
Die Öffentlichkeit wurde gesondert im Rahmen einer öffentlichen Auslegung bei der Samtgemeinde Gronau (Leine) und beim Landkreis Hildesheim beteiligt. Die Samtgemeinde Gronau (Leine) hat diesen Verfahrensschritt für ihren Bereich noch ortsüblich bekannt geben. Der Landkreis Hildesheim hat die Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 02.01.2012 bis 02.02.2012, in der Bischof-Janssen-Straße 31, OE Kreisentwicklung und Infrastruktur, Zimmer 220, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Anschließend bestand für Bürgerinnen und Bürger noch die Möglichkeit, bis zum 17.02.2012 ihre Stellungnahmen bei der Samtgemeindeverwaltung in Gronau Leine) oder beim Landkreis Hildesheim einzureichen.
Untersuchung einer zusätzlichen Variante
Auf Grund der im Raumordnungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurde zwischen der Straßenbauverwaltung und dem Landkreis abgestimmt, eine weitere Variante, die den Sportplatz nördlich umgeht, zu untersuchen. Der Untersuchungsrahmen wurde mit den Beteiligten am 02.04.2012 abgestimmt.
Die um diese Variante ergänzten Unterlagen können hier eingesehen werden.
Die Erörterung findet am 19.07.2012 um 9.30 Uhr beim Landkreis Hildesheim statt. Für die Vorbereitung sind die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst worden.
Die Einladung sowie die Zusammenfassung der Stellungnahmen können hier eingesehen werden.
Landesplanerische Feststellung
Um die Auswirkungen des Projektes zu reduzieren, werden eine Reihe von Bedingungen (Maßgaben) formuliert: So soll die Trassenführung noch soweit optimiert werden, dass die Dammhöhe am westlichen Ortsrand reduziert werden kann. Zur Verringerung der Versiegelung soll der Verzicht auf Dreistreifigkeit geprüft werden. Ebenfalls sollen die Beeinträchtigungen der Naturgüter weiter reduziert werden.
Nun kann die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr in die konkreten Planungen einsteigen. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren erfolgen weitere detaillierte Untersuchungen, auch eine weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit wird erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Landesplanerischen Feststellung sowie der Anlage.
