Unterhaltsvorschuss: Inanspruchnahme
Zuständigkeit
Fachdienst 407 - Unterhalt | Vormundschaft | Bundesleistungen
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Telefon
 : 
05121-309 1511
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Leistungsbeschreibung

Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann?
In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

  • ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern bzw. Fachdiensten für Jugend der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.




Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
  • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
  • Scheidungsurteil
  • Schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt
  • ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
  • ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
  • Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld,Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen



Welche Gebühren fallen an?

Keine




Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für sechs Jahre gezahlt.




Rechtsgrundlage

Anträge im Landkreis Hildesheim
Wenn Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Landkreis Hildesheim beantragen möchten, benutzen Sie bitte diesen Antrag.
Sie erleichtern damit die Antragsbearbeitung. Vielen Dank !


Was sollte ich noch wissen?

[+ Zuständigkeiten Unterhaltsvorschuss

Jahresbericht 2011 FD 407

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht 2011.


Anträge / Formulare

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann an Ihre zuständige Unterhaltsvorschusskasse schicken. Dem Antrag ist das unterschriebene Merkblatt beizufügen.



Verfügbare Formulare
Unterhaltsvorschussgesetz - Antrag
[PDF : 57 KB] [Microsoft-DOC : 122 KB]
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