|
Hier können sie erteilte Aufträge und beabsichtigte Ausschreibungen der Fachdienste 301 (Schule) und 304 (Gebäudewirtschaft) des Landkreises, sowie des Förderzentrums Bockfeld, Hildesheim einsehen.
Die Veröffentlichungen erteilter Aufträge (Ex-Post Transparenz) nach freihändigen oder beschränkten Vergaben finden sie auf der Webseite www.Bund.de und als PDF-Dokument innerhalb des Internetauftritts LandkreisHildesheim.de.
Bei den nachfolgenden Bekanntmachungen handelt es sich um „ex-ante Veröffentlichungen“. Damit wird die Transparenz bei Beschränkten Ausschreibungen erhöht. Bei dieser Ausschreibungsart hat die Vergabestelle bereits geeignete Bieter ausgewählt. Eine Erweiterung des Bieterkreises ist daher nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie bei künftigen Beschränkten Ausschreibungen berücksichtigt werden wollen, können Sie sich unter Vorlage entsprechender Eignungsnachweise bei der Vergabestelle bewerben. Ein Anspruch auf eine Beteiligung besteht nicht.
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen (Ex-Ante Transparenz) finden sie auf der Webseite www.Bund.de
Informationen zu Ausschreibungen : Der Landkreis Hildesheim ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Ausschreibungen bekanntzumachen. Grundlage dazu bilden die Vergaberichtlinien und -vorschriften. Jede nationale öffentliche Vergabe nach VOB, VOL und VOF macht der Landkreis Hildesheim in regionalen und überregionalen Printmedien, sowie auf der Webseite www.Bund.de bekannt.
Europaweite öffentliche Vergaben werden darüber hinaus im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. In der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV sind in § 2 die Schwellwerte festgelegt ab denen öffentlich europaweit auszuschreiben ist. Die dort genannten Schwellwerte betreffen Vergaben nach VOB (Bauleistungen), sowie Leistungen nach VOL und VOF (Liefer- und Dienstleistungsaufträge).
Leistungen unterhalb der Grenzen für europaweite Ausschreibungen sind als nationale Vergaben grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, soweit nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. In der VOB Teil A, § 3 finden sie die Wertgrenzen und Bedingungen die das Abweichen von öffentlicher Ausschreibung bei Bauleistungen beschreiben. In der VOL Teil A, § 3 sind Ausnahmen beschrieben bei denen für VOL Vergaben von der öffentlichen Ausschreibung abgewichen werden kann. Im § 3 der VOF ist beschrieben wann von öffentlicher Ausschreibung für freiberufliche Leistungen abgwichen werden kann.
Darüber hinaus gelten auch das Landesvergabegesetz Niedersachsen und die Vergaberichtlinien (Word Dokument 85 kB) des Landkreises Hildesheim.
Beschränkte Ausschreibungen (Ex-Ante Transparenz) Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen zur Vergabe von Bauleistungen sind gemäß § 19, Absatz 5 der VOB zu veröffentlichen, sofern der zu erwartende Auftragswert größer als 25.000 € netto ist. Unsere beabsichtigten beschränkten Auschreibungen veröffentlichen wir fortlaufend auf der Webseite www.Bund.de. Hinweis: Dort finden sie gleichzeitig auch unsere öffentlich ausgeschriebenen Leistungen.
Wir verlangen bei jeder beschränkten Ausschreibung von den beteiligten Firmen Selbstauskünfte. Sollten sie an einer beschränkten Ausschreibung teilnehmen wollen erwarten wir dies auch von ihnen. Setzen sie sich mit uns in Verbindung.
Für die Selbstauskunft genügt in erster Linie die Nennung ihrer Präqualifikationsnummer, z.B. erteilt durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ( www.pq-verein.de ). Sollten ihre Firma nicht präqualifiziert ist ihre Selbstaukunft mittels des Formblattes 124, Eigenerklärung zur Eignung, aus dem Vergabehandbuch (VHB) abzugeben.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung finden sie wichtige Hinweise u.a. zum Formblatt VHB 124, Eigenerklärung zur Eignung aus dem VergabeHandBuch. Über folgende Links können sie sich die VergabeHandBücher als PDF Datei runter laden : - Vergabehandbuch (VHB) Stand Mai 2010 - Vergabehandbuch (VHB) Stand August 2011 (leider die Fassung des Landes Baden-Württemberg, auf der Seite des Bundes steht noch keine neue Lesefassung zum Download bereit, das Land Niedersachsen bietet gar keine Lesefassungen an)
Das Formblatt zur Eigenerklärung der Eignung können sie hier als Muster runter laden : - Formular 124 Eigenerklärung VHB 124 Stand Mai 2010 als PDF File - Formular 124 Eigenerklärung VHB 124 Stand August 2011 als PDF File - Formular 124 Eigenerklärung VHB 124 Stand August 2011 als Word (.doc) File
Erteilte Aufträge (Ex-Post Transparenz) Der Landkreis Hildesheim ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben die erteilten Aufträge zu veröffentlichen. Grundlage dazu bilden die Vergaberichtlinien VOB § 20 Absatz 3 oder die VOL § 19 Absatz 2 jeweils im Zusammenhang mit Nr. 5 des niedersächsischen Wertgrenzenerlasses 2012. Erteilte Aufträge sind zu veröffentlichen im Internetportal des Auftraggebers und auf der Internetseite Bund.de. Zu veröffentlichen sind : Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach beschränkten Ausschreibungen nach VOB, Zeitraum der Veröffentlichung 6 Monate Aufträge mit Werten über 15.000 Euro Netto ( 17.850 Euro brutto) nach freihändigen Vergaben nach VOB, Zeitraum der Veröffentlichung 6 Monate Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach beschränkten Ausschreibungen nach VOL, Zeitraum der Veröffentlichung 3 Monate Aufträge mit Werten über 25.000 Euro Netto ( 29.750 Euro brutto) nach freihändigen Vergaben nach VOL, Zeitraum der Veröffentlichung 3 Monate
Wir veröffentlichen unsere erteilten Aufträge fortlaufend bei www.Bund.de und innerhalb unseres Internetauftritts hier als PDF-Dokument
Wertgrenzenerlass 4.2.2009 Mit dem Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Minister vom 4.2.2009 wurden zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise die Wertgrenzen für beschränkte nationale Ausschreibungen und die freihändigen nationalen Vergabeverfahren nach VOB und VOL angehoben. Der Erlass kann auf der Webseite des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingesehen werden. > hier klicken < Am 31.12.2010 wird der Erlass automatisch außer Kraft gesetzt und es treten wieder die alten Wertgrenzen für Ausschreibe- und Angebotsverfahren zur Vergabe von Aufträgen in Kraft. 19.11.2010 Der Wertgrenzenerlass wurde um ein Jahr verlängert und gilt jetzt bis zum 31.12.2011. Inhaltlich wurde der Wertgrenzenerlass nicht verändert. 15.12.2011 Mit dem Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Minister vom 25.11.2011 - 24-32570 wurde der Wertgrenzenerlaß erneuert. Ab 1.1.2012 gelten veänderte Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der neu festgelegten EU Schwellenwerte. Die Anforderungen hinsichtlich Auswahlverfahren von Firmen und Ex-Post Transparenz Kriterien heben sich verändert. Der Wertgerenzenerlaß gilt zunächst bis zum 31.12.2012. Im Internetauftritt des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr können sie alle Änderungen einsehen und den Wertgrenzenerlaß als PDF Dokument lesen und speichern. Zum Öffnen der Seite bitte hier klicken.
Vergaberechtsvorschriften : • GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen • VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge • VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A • VOL - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen • VOF - Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen • HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure • Landesvergabegesetz Niedersachsen
Webseiten zum Vergaberecht : Vergabeblog.de, Forum-Vergabe.de , Bundesrecht24.de , VOB-online.de. Erläuterungen liefert auch Wikipedia.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr : Öffentliches Auftragswesen Niedersachsen , niedersächsischer Formularservice für Vergaben
Vergabeplattformen im Internet : Amtsblatt der europäischen Union , Bund.de , Subreport.de , IHK Niedersachsen Auftragplattform , Deutsches-Ausschreibungsblatt.de |