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Ausblick vom Berghölzchen

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Hildesheimer Theater

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Martinuskirche in Borsum  (Quelle: H.Klaiber, Hi)

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Mera Luna

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Sehnsüchtige Blicke beim Feuerwehrwettbewerb

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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Ersterteilung

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:  
    • 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen:

  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Eignungsnachweise:

  • für Klasse A1, M, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und S:
    Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe) und Sehtest
  • für Klasse C1, C1E, C und CE:
    Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
  • für Klasse D1, D1E, D und DE:
    Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0"


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.



Welche Fristen muss ich beachten?
  • Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T werden unbefristet erteilt.
  • Die der Klassen C1, C1E werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 50. Lebensjahres für fünf Jahre.
  • Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und bei jeder Fahrerlaubnisbehörde



Formulare


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009