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Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.
Wenn Sie in Niedersachsen wohnen und einen oder mehrere Hunde halten, benötigen Sie ab dem 1. Juli 2011 für Ihre Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden: Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Beachten Sie bei Abschluss der Versicherung die Deckungssummen im Schadensfall:
- Bei Personenschaden: 500.000 Euro
- Bei Sachschaden: 250.000 Euro
Den Gemeinden obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 10.06.2011
