Hotline zum Jugendamt: "Wir sind für Kritik und Anregungen sehr dankbar"
(LK 11-4-016) Im Rahmen der Imagekampagne des Jugendamtes können Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche am 12.05.2011 von 14 bis 18 Uhr die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes über eine Hotline erreichen und Fragen stellen oder auch nur Klartext reden, wenn nötig. Zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aus den Bereichen Kindertagesbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Trennungs- oder Scheidungsfolgenberatung, Jugendgerichthilfe, Vormundschaften, Unterhalt, Elterngeld und Frühe Hilfen (Familienhebammen, Willkommen im Leben, Prävention in aller Frühe (PIAF)) für die interessierte Bevölkerung – ob jung oder alt - über sechs Telefone erreichbar. "Natürlich ist auch Meckern erlaubt," so Klaus Bange, Koordinator für die Imagekampagne. Das Jugendamt wolle mit dieser Kampagne vor allem deutlich machen, wie groß und differenziert das Leistungsspektrum der Jugendhilfe im Landkreis für die Bevölkerung tatsächlich sei.
Hotline zum Jugendamt:
Bürgerinnen und Bürger können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes zu dem Aufgabenspektrum der Jugendhilfe am Donnerstag dem 12.5.2011 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch befragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eigens dafür eingerichtete Telefonnummern. Herr Bange (05121 3094521) koordiniert die Aktion und ist Ansprechpartner für die Presse.
Kindertagesbetreuung
Jugendamt berät Eltern, wenn es um die Tagesbetreuung von Kindern in Krippen, Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen geht. Wer einen Platz für sein Kind in Wohnortnähe sucht, wendet sich an die jeweils zuständige Gemeinde oder das Kreisjugendamt. Kinder brauchen Bildung, um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule erfolgreich zu meistern. Deshalb sorgt das Jugendamt für gute Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung. Dabei spielen die frühkindliche Entwicklung und auch die Sprachförderung eine wachsende Rolle.
Ansprechpartner: Bettina Emter, Christina Gerlach-Sufin - Telefon: 05121 3096001
Erziehungsberatung
Die Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle können von Eltern und Jugendlichen (auf-) gesucht werden, ohne dass im Vorfeld jemand um Erlaubnis, Überweisung oder Kostenanerkenntnis gefragt werden muss. Die Erziehungsberatungsstelle ist mit Beginn des Jahres 2011 ein gemeinsames Angebot in Stadt und Landkreis und gemeinsam ist auch das Kennzeichen für die Arbeit mit den Ratsuchenden. Es gibt keine allgemein gültigen Rezepte für richtige Erziehung oder für das Auflösen von Problemen, die sich in der heutigen Zeit eher selbstverständlich als sensationell in Zusammenleben von und mit Kindern einstellen. Familien und ihre Kinder haben in ihren Stärken und Schwächen, in ihrer Zusammensetzung und ihren Sorgen die Einzigartigkeit, für die es nur einzigartige Lösungen geben kann.
Ansprechpartner: Paul Wolpers, Brigitte Ohm - Telefon: 05121 3096002
Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit und soziales Miteinander fördern und zum Mitgestalten in der Gesellschaft anregen, das sind Kernziele der Jugendarbeit. Das Jugendamt fördert Jugendfreizeiten, Jugendkulturarbeit und außerschulische Bildungsangebote der Jugendverbände und der kommunalen Jugendarbeit. In Jugendeinrichtungen können Jugendliche ihre Talente entfalten, Neues ausprobieren und persönliche Probleme mit professionellen Ansprechpartnern klären. Aller Anfang ist schwer – deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Neben den Beratungsangeboten der Jugendsozialarbeit (PACE) für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger gibt es beispielsweise geeignete sozialpädagogische Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen. Damit werden Schulabbrüche vermieden und Strukturen zum Einstieg in die Berufsausbildung geschaffen.
Ansprechpartner: Klaus Bange, Ulf Trombach - Telefon: 05121 3096003
Hilfen zur Erziehung, Trennungs- oder Scheidungsberatung, Jugendgerichtshilfe
Manchmal ist die Situation in Familien so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Eltern, Kinder und Jugendliche an den Bezirkssozialdienst wenden. Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Dann wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Bei Trennung oder Scheidung bietet der Bezirkssozialdienst Beratung in Fragen der partnerschaftlichen Bewältigung von Familienkonflikten und der gemeinsamen verantwortungsvollen Ausübung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit beiden Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendgerichtshilfe zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendgerichtshilfe vermittelt im Anschluss an das Strafverfahren Arbeitsauflagen und beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.
Ansprechpartner: Michael Schille-Schumacher, Daniela Baumgart - Telefon: 05121 3096004
Vormundschaften / Unterhalt/ Elterngeld
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund oder Vereinsvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und vertritt die Interessen des Kindes. Nach der Geburt eines Kindes bietet das Jugendamt einer unverheirateten Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Im Rahmen einer Beistandschaft wird der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche unterstützt. Dies beinhaltet die Festsetzung, Beitreibung und ggfls. gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Allein erziehende Elternteile, deren ehemalige Partner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Ansprechpartner: Claudia Kemnah, Bettina Krüger - Telefon: 05121 3096005
Frühe Hilfen: Familienhebammen, Willkommen im Leben, Prävention in aller Frühe (PIAF)
Für einen guten Start ins Familienleben werden Familien im Rahmen der Aktion "Willkommen im Leben" über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Jugendhilfe informiert, damit junge Familien von Anfang an wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. Das Jugendamt ist zudem mit Familienhebammen vernetzt. So kann es frühzeitig die richtigen Hilfen anbieten, wenn der Eindruck entsteht, dass junge Eltern allein mit dem Säugling überfordert sein könnten. Nach positiven Erfahrungen in einem Modellprojekt werden im Landkreis Hildesheim alle 4-jährigen Kinder demnächst im Rahmen von PIAF vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht und in einer Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Eltern, Bezirkssozialarbeit und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst frühzeitig gefördert. Das Jugendamt trägt mit den Frühen Hilfen dazu bei, das Wohl von Kindern von Anfang an zu schützen.
Ansprechpartner: Suleika Riemann, Julia Dasecke - Telefon: 05121 3096006

