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20.07.2021

Ab 2. August: Führerscheinstelle in Hildesheim öffnet wieder ohne Terminvergabe

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Hinweise zu Pflichtumtausch, Fahrerlaubnis BF17 sowie für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Hildesheim öffnet ab Montag, 2. August, wieder für den freien Publikumsverkehr. Damit können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. Wer die Führerscheinstelle in Hildesheim lieber geplant und ohne Wartezeit aufsuchen möchte, kann auch weiterhin über die Landkreis-Website online einen Termin reservieren. Besuche mit Termin sind jeweils dienstags und freitags vorgesehen. Freie Termine ab September werden voraussichtlich im Lauf der Kalenderwoche 29 freigeschaltet. Termine, die bereits für August vergeben wurden, bleiben selbstverständlich bestehen. Es wird gebeten, diese wie vereinbart einzuhalten oder abzusagen, falls sie nicht mehr benötigt werden. Die Führerscheinstelle in Alfeld kann ab Mittwoch, 1. September, wieder ohne Termin aufgesucht werden.


Zumindest in den ersten Tagen nach der Öffnung ist mit einem stark erhöhten Publikumsaufkommen zu rechnen. Daher rät die Kreisverwaltung, sich auch auf die späteren Öffnungszeiten zu verteilen und vor allem zunächst nur dringende Angelegenheiten zu erledigen. Dies gilt insbesondere für den Pflichtumtausch von Führerscheinen in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine. Der Umtausch ist in Phasen eingeteilt. Die erste Phase betrifft nur den Umtausch der alten Papierführerscheine (graue, rosafarbene und DDR-Führerscheine). Hierbei richtet sich die Umtauschfrist, also bis wann der Führerschein umgetauscht sein muss, nach dem Geburtsjahr. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen den Umtausch bis 19.1.2022 vollzogen haben. Alle anderen können sich dafür noch etwas Zeit nehmen, denn die zeitliche Staffelung reicht bis 2033. Nähere Informationen zu den Fristen gibt es auf der Landkreis-Website unter www.landkreishildesheim.de/Führerscheinstelle/Informationen zum Pflichtumtausch.


Keinen Termindruck müssen sich auch die Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis BF17 machen, die mit der entsprechenden Prüfbescheinigung mit Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres können sie weitere drei Monate mit dieser Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, der Führerschein muss also nicht sofort umgetauscht werden. Außerdem wird in der Regel gleich beim Erstantrag veranlasst, dass der Führerschein mit Direktversand um den 18. Geburtstag nach Hause geschickt wird (gegen eine Gebühr in Höhe von 5,09 Euro). Sollte dieses nicht gewünscht sein, kann der Führerschein noch bis Ende Juli am Sonderschalter für Abholende mit Termin kurzfristig abgeholt werden, ab August in Hildesheim auch ohne Termin.

Erweiterte Fristen und damit weniger Zeitdruck gelten auch für Berufskraftfahrer und –fahrerinnen, für Busfahrer und –fahrerinnen sowie für Taxifahrer und –fahrerinnen mit befristeten Fahrerlaubnissen oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Sofern bei diesem Personenkreis die Gültigkeit der betreffenden Fahrerlaubnisklasse(n) zwischen dem 1.9.2020 und dem 30.9.2021 abläuft, wurde eine Sonderregel erlassen. Da es pandemiebedingt schwierig sein kann, alle Unterlagen, die zur Verlängerung einer ablaufenden Fahrerlaubnisklasse vorgelegt werden müssen, rechtzeitig bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, gilt für sie eine fiktive Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis von zehn Monaten nach Ablauf der im Führerschein genannten Frist. Diese Verlängerung muss weder beantragt, noch eingetragen werden.
Eine identische Regelung gilt im Übrigen auch für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen, die in ihrem Führerschein als Nachweis ihrer Befähigung die Schlüsselnummer 95 eingetragen haben. Auch hier wurde pandemiebedingt eine fiktive Verlängerung von zehn Monaten beschlossen.
Weitere Hinweise dazu gibt auf der Website des Landkreises unter Bürgerservice/Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle.

Unabhängig von der Öffnung für den Publikumsverkehr gelten weiterhin für den Besuch des gesamten Straßenverkehrsamts (Zulassungs- und Führerscheinstellen) zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden die Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hygienekonzepts: Tragen einer medizinischen oder einer FFP2 Maske, Einhalten des Mindestabstands und Händedesinfektion beim Betreten des Schalterbereichs. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Wartezone aktuell außerhalb des Gebäudes befindet und auch hier der Mindestabstand einzuhalten ist. Der Einlass erfolgt geregelt über Personal vor Ort.