Allgemeinverfügung: Maskenpflicht bei Versammlungen bis 2. Februar verlängert
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen und des damit verbundenen hohen Inzidenzwertes sowie aufgrund der weiteren Verbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis vorerst 2. Februar eine Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel vorschreibt. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung.