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14.01.2022

Allgemeinverfügung: Maskenpflicht bei Versammlungen bis 2. Februar verlängert

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Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen und des damit verbundenen hohen Inzidenzwertes sowie aufgrund der weiteren Verbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis vorerst 2. Februar eine Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel vorschreibt. Hier finden Sie die Allgemeinverfügung.