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06.10.2022

Allgemeinverfügung zur Testung bei Heimbesuchen erlassen

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Der Landkreis Hildesheim hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Besucherinnen, Besuchern und Dritten von Heimen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen in diesen Einrichtungen Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten sind. Der Zutritt ist wie zuvor nur mit einem negativen Testergebnis möglich.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die bislang in § 6 Abs. 2 Satz 7 der mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft getretenen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung enthaltene Regelung. Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist eine landesrechtliche Regelung auf dem Verordnungsweg aus rechtstechnischen Gründen nicht mehr möglich. Das Land Niedersachsen hat daher die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, Allgemeinverfügungen auf Grundlage der landesspezifischen Vorgabe zu erlassen.