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07.05.2019

An Masern erkrankte Person im Landkreis Hildesheim verstorben

Bisherige Untersuchungsbefunde bestätigen eine Maserninfektion – Weitere Ergebnisse werden in den kommenden Wochen erwartet

Logo Landkreis Hildesheim
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Im April verstarb eine Person (Altersgruppe 30 bis 40 Jahre) aus dem Landkreis Hildesheim, nachdem sie drei Tage zuvor unter dem klinischen Bild von Masern erkrankt war und sich auch der typische Hautausschlag gezeigt hat. Die zuvor gegen Masern ungeimpfte Person war acht Tage vor ihrem Tod erstmals gegen Masern geimpft worden, nachdem im familiären Umfeld Masern aufgetreten waren. Die Impfung konnte in diesem Fall allerdings die Erkrankung nicht mehr verhindern. Um den auffälligen Krankheitsverlauf weiter aufzuklären und besser zu verstehen, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim eine Obduktion angeordnet.

Die bisher vorliegenden Obduktionsbefunde zeigen eine Infektion mit dem Masernvirus. Dies deutet darauf hin, dass die Maserninfektion maßgeblich zum Tod beigetragen hat. Warum es bei dieser Person zu einem derartig schnellen und schweren Verlauf der Krankheit kam, ist noch nicht abschließend geklärt. Es werden noch weitere Untersuchungsergebnisse in den kommenden Wochen erwartet. Seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 ist dies der erste Todesfall im Zusammenhang mit Masern im Landkreis Hildesheim. „Wir wissen, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Gehirnentzündungen durch Maserninfektionen sind keine Seltenheit. Tödliche Verläufe sind bekannt, ungefähr jede 1000. Masernerkrankung führt zum Tod“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Katharina Hüppe.

Der aktuelle äußerst tragische Todesfall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass auch Erwachsene ihren Impfschutz überprüfen und ggf. vervollständigen lassen. Ist keine oder nur eine Masernimpfung in der Kindheit im Impfpass eingetragen oder aber der Impfstatus unklar, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine Masernimpfung nachzuholen. Bei vor 1970 Geborenen wird davon ausgegangen, dass die meisten als Kind an Masern erkrankt waren und lebenslang vor der Erkrankung geschützt sind. „Bei ungeimpften, immungesunden Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine Impfung möglichst innerhalb der ersten drei Tage nach Kontakt zu Masern wirksam unterdrückt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass infizierte Personen bereits vier Tage vor und vier Tage nach dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags ansteckend sind“, so Dr. Katharina Hüppe. Neben der Erwachsenen-Impfung empfiehlt die STIKO, Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres zweifach gegen Masern zu impfen.