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18.12.2019

Bündnis »Rettet die 112 und den Rettungsdienst!«
Kreistag spricht sich einstimmig für den Beitritt aus

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Auf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages wurde das Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst!“ gegründet. Innerhalb kurzer Zeit sind viele niedersächsische Landkreise und die Region Hannover, aber auch viele Städte und in Niedersachsen und darüber hinaus im Rettungsdienst tätige landesweiten Organisationen sowie weitere Unterstützer dem Bündnis beigetreten. Jetzt hat auch der Hildesheimer Kreistag einstimmig der Verwaltungsvorlage zugestimmt, dem Bündnis beizutreten.

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reform der Notfallversorgung und will den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe faktisch abschaffen. Durch eine Grundgesetzänderung soll die Zuständigkeit für den Rettungsdienst auf den Bund verlagert werden; der Rettungsdienst würde dann so behandelt werden, wie andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Statt einer Mitbestimmung der Gemeinden, Städte, und Kommunen beim Bedarf an Fahrzeugen, der Lage der Rettungswachen und bei der Auswahl der Leistungserbringer sind bundesweite Vorgaben zur Planung der Rettungswachen-Standorte und weitere zentrale Vorgaben geplant. Auch vor der international bekannten Notrufnummer 112 macht der Gesetzentwurf nicht halt. Diese soll vermischt werden mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Aufgaben der Terminservicestellen für Facharzttermine. Der Gesetzentwurf schreibt hierzu verpflichtend gemeinsame Notfallleitstellen (GNL) vor. Wie die funktionieren sollen, bleibt selbst Fachleuten unklar. Es drohen stattdessen virtuelle Zwangsfusionen und zentral vorgegebene Computer-Abfragesysteme mit Warteschleifen und wenig qualifiziertem Personal.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf aber auch eine Kostenverlagerung von mehreren Milliarden Euro von den Krankenkassen auf die Länder vor: zukünftig sollen nicht mehr die Krankenkassen, sondern die Länder und Kommunen die Vorhalte-und Investitionskosten des Rettungsdienstes bezahlen.

Das Bündnis für den Rettungsdienst als Landes-und Kommunalaufgabe fordert daher:

  • Der konkrete Patientennutzen und nicht Macht-und Geldverschiebungen zwischen Bund und Ländern müssen im Zentrum von Veränderungen bei der Notfallversorgung stehen.
  • Eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, dem Bund Zuständigkeiten im Rettungsdienst zu überlassen, wird strikt abgelehnt.
  • Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium zur Reform der Notfallversorgung muss vollständig zurückgezogen und durch einen fairen Zukunftsdialog unter gleichberechtigter Beteiligung der Innenressorts der Länder, der Kommunen, der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen ersetzt werden.
  • Regelungen zur Versorgung, Qualität, Planung und Kostentragung im Rettungsdienst sind Ländersache und müssen es auch bleiben.
  • Die bundesweiten Vorgaben für Leitstellen und eine Gefährdung der 112 werden abgelehnt.

Hinter diesen Forderungen stehen auch die Hildesheimer Kreisverwaltung und Politik.