Corona: Ab Freitag (28.5.) entfällt Testpflicht für den Einzelhandel
Der Landkreis weist seit 20. Mai eine Inzidenz von unter 50 auf. Damit ist auf der Grundlage der aktuell geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung in den Verkaufsstellen des Einzelhandels kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Zum Wegfall dieser Testpflicht ab dem morgigen Freitag (28.5.) hat der Landkreis Hildesheim heute eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.