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11.05.2021

Corona: Alkohol- bzw. Betretungsverbot für bestimmte öffentliche Plätze an Himmelfahrt

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Kontaktbeschränkungen und die Einhaltung der Abstandsregeln sind wesentliche Gründe für den deutlichen Rückgang der Zahl der Neuinfektionen in den letzten Wochen auch im Landkreis Hildesheim sowie für die jetzt erfolgten Lockerungen. Dennoch erfordert das Infektionsgeschehen auch in den nächsten Wochen noch große Wachsamkeit und Disziplin, um den Fortschritt nicht zu gefährden. Der Himmelfahrtstag ist vielfach mit zum Teil auch übermäßigem Alkoholkonsum verbunden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Personen im alkoholisierten Zustand Gebote und Verbote häufig missachten. Soweit dabei zusätzlich eine größere Anzahl von Personen an bestimmten Plätzen zusammenkommt, erhöht sich das Infektionsrisiko hierdurch noch einmal deutlich.

Der Landkreis Hildesheim hat deshalb in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie der Polizeiinspektion Hildesheim heute eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Hildesheim veröffentlicht, die ganztägig am 13.5.2021 (Himmelfahrtstag) gilt. Darin wird folgendes geregelt:

In den nachfolgend genannten Bereichen besteht eine generelles Verbot des Konsums von Alkohol sowohl für die vorhandenen Wege als auch den angrenzenden Erholungsflächen:

In der Stadt Hildesheim

  • Erholungsgebiet Hohnsensee
  • Ernst Ehrlicher Park
  • Rad- und Gehweg an der Innerste zwischen Mastbergstraße und Domäne Marienburg
  • Sedanstraße
  • Steingrube
  • Müggelsee
  • Dreibogenbrücke
  • Jahnswiese
  • Tonkuhle / Greifswalder Straße

In der Stadt Sarstedt

  • Bereich um den öffentlichen Giftener See zwischen der Giebelstiegstraße im Norden und dem Jeinser Weg im Süden zwischen den beiden Bahntrassen sowie Bereich um den angrenzenden kleinen See westlich des Aussichtspunktes.

Weiterhin wird das Betreten folgender öffentlicher Plätze verboten:

Im Gebiet der Stadt Alfeld

  • Himmelbergturm sowie Plateaubereich um diesen herum

Im Gebiet der Stadt Bockenem

  • Öffentliche Parkflächen an der B 243 beim Restaurant „Am Weinberg“
Hier geht es zur Allgemeinverfügung.