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18.05.2021

Corona: Gesundheitsamt stellt Genesenennachweis aus

Logo Landkreis Hildesheim
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Seit kurzem gelten für negativ getestete sowie für doppelt geimpfte Personen Lockerungen und Aus-nahmen von den bestehenden Regelungen. Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von einer Covid 19-Erkrankung vollständig genesen sind. Nachzuweisen ist die (überstandene) Corona-Infektion mit einem positiven PCR-Labortest, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wer das Laborergebnis nicht aufbewahrt hat, kann den so genannten Genesenennachweis unter der Mailadresse infektionsschutz@landkreishildesheim.de beim Gesundheitsamt des Landkreises anfordern.