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01.08.2022

Corona: Isolierungsbescheid und Genesenennachweis müssen angefordert werden

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Personen, bei denen mittels einer PCR das SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurde, erhalten künftig vom Gesundheitsamt ein Informationsschreiben mit wichtigen Verhaltensregeln – unter anderem, dass sie durch die Niedersächsische Absonderungsverordnung verpflichtet sind, sich selbstständig für mindestens fünf Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Diese Pflicht zur Isolierung gilt ohne Anordnung des Gesundheitsamts.

Außerdem versendet das Gesundheitsamt ab sofort nicht mehr pauschal Isolierungsbescheide und Genesenennachweise, sondern nur noch auf Nachfrage. Wer ein solches Dokument benötigt, kann dies über ein Webformular anfordern. Über dieses Formular erfasst das Gesundheitsamt datenschutzkonform unter anderem zentrale Eckdaten, Symptome und Kontaktpersonen. Der Link zum Webformular und die Benutzerkennung sind im Informationsschreiben angegeben.