Corona: Kulturelle Veranstaltungen jetzt mit bis zu 500 Personen
Ab Montag sind in Niedersachsen wieder insbesondere kulturelle Veranstaltungen mit wieder bis zu 500 sitzenden Besuchern möglich. In geschlossenen Räumen sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, wenn und solange die Personen nicht auf ihren Plätzen sitzen. Dafür ist der Veranstalter verantwortlich; genauso wie für die Einhaltung der Mindestabstände und die Dokumentation von Namen, Anschriften und Telefonnummern aller Besucher.
Weiterhin verboten bleiben in Niedersachsen bleiben alle Zusammenkünfte in Vereins- und Freizeiteinrichtungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen. Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von 1.000 oder mehr Personen sogar bis mindestens zum 31. Oktober. Diese Frist gilt auch – unabhängig von der Teilnehmerzahl – für alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. Die Kreisverwaltung ist nicht befugt, hierzu Ausnahmegenehmigungen zu erteilen; die Veranstalter werden gebeten, von derartigen Anfragen abzusehen.