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07.05.2021

Corona: Landkreis hebt einschränkende Maßnahmen wieder auf

Logo Landkreis Hildesheim
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Am vergangenen Freitag musste der Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung verschärfte Regelun-gen in Kraft setzen, da das RKI für den Landkreis den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von über 100 auswies. Neben den Maßnahmen der so genannten bundeseinheitlichen „Notbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz galten außerdem verschärfte Regelungen für Schule, Kitas und Großtagespflege auf der Basis der niedersächsischen Corona-Verordnung. All diese Maßnahmen gelten ab dem kommenden Sonntag (9.5.) nicht mehr. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Montag dieser Woche und damit an fünf aufeinander folgenden Werktagen durchgehend unter 100, so dass die einschränkenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden können. Der Landkreis hat heute entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Zu beachten ist allerdings, dass voraussichtlich ab Montag (10.5.) eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung gelten wird, die Änderungen der Vorschriften enthalten kann. Verbindliche Informationen liegen dazu jedoch noch nicht vor.

Diese zentralen Regeln gelten ab Sonntag

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre ist ab Sonntag aufgehoben.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum wie auch in privaten Räumlichkeiten dürfen wieder mit den Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Person eines anderen Haushalts sowie den mit diesen Personen im selben Haushalt lebenden Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs stattfinden. Die Beschränkung auf 30 Personen bei Trauerzeremonien entfällt.

Schulen, Kitas, Großtagespflege

Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte können ihren Betrieb wieder aufnehmen, hier gilt der eingeschränkte Regelbetrieb (Kita-Szenario B). Auch die Einschränkung des Betriebs in der Großtagespflege entfällt. Der Schulbesuch ist ebenso wieder erlaubt, hier gilt für alle Schulen und Schuljahrgänge Präsenzunterricht im Szenario B (Wechselunterricht).

ÖPNV

Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen keine FFP2-Masken mehr getragen werden, einfache medizinische Masken reichen aus.

Übrige Bereiche

Für die übrigen Bereiche wie Freizeiteinrichtungen, Sport, körpernahe Dienstleistungen, Einzelhandel, touristische Übernachtungen etc. gelten wieder ausschließlich die Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Da insbesondere für diese Bereiche Änderungen durch die neue Verordnung zu erwarten sind, wird auf die Darstellung von Details verzichtet