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25.06.2019

Das Jugendamt informiert: Nach Kindergelderhöhung gibt es weniger Unterhaltsvorschuss

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Die Zahlbeträge im Unterhaltsvorschuss ändern sich ab 01. Juli 2019. Zu diesem Stichtag erhöht sich das monatlich von der Familienkasse der Agentur für Arbeit gezahlte Kindergeld für das erste und zweite Kind auf jeweils 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 235 Euro.
„Das Jugendamt tritt dann in Vorleistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht oder nicht in richtiger Höhe zahlt“, erklärt Teamleiter Heiko König. „Die Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages errechnet sich aus dem jeweiligen Mindestunterhalt der Altersstufen nach der Düsseldorfer Tabelle unter Abzug des Kindergeldes für ein erstes Kind.“ Dadurch verringert sich der Unterhaltsvorschuss folglich um 10 Euro und beträgt ab dem 01.07.2019 monatlich nur noch 150 Euro (bisher 160 Euro) für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,  202 Euro (bisher 212 Euro) für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres monatlich und 272 Euro (bisher 282 Euro) für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Aber nicht alle Berechtigten erhalten diesen Höchstbetrag. Denn „im Einzelfall werden auf den jeweiligen Unterhaltsvorschussbetrag außerdem Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge sowie Einkünfte des Kindes aus Arbeit und Vermögen berücksichtigt“, ergänzt König. Das Jugendamt fordere dann die gezahlten Beträge im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils von diesem zurück.
Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss gibt es unter https://www.landkreishildesheim.de/Unterhaltsvorschuss