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Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht

Vereinfachung für Vereine bei ihren Mitgliederversammlungen.

Vereine können künftig auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. 
Das hat der Bundestag beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrats (Drs. 20/ 5585) beschlossen. Mehr Informationen:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/gesetz-zur-ermoeglichung-hybrider-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-im-vereinsrecht/