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06.12.2021

Führerscheinstelle Hildesheim stellt wieder auf Online-Terminvergabe um

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Für die Kreisverwaltung haben die Eindämmung des Infektionsgeschehens und die schnelle Steigerung der Impfquote absolute Priorität. Deshalb muss die Kreisverwaltung aufgrund der sehr dynamischen und äußerst angespannten Corona-Situation kurzfristig Personal aus verschiedenen Ämtern für die Impfkampagne und die Unterstützung des Gesundheitsamts einsetzen. Betroffen ist von dieser Maßnahme auch die Führerscheinstelle Hildesheim, deren Besuch ab Mittwoch (8.12.). nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Die Einschränkung gilt zunächst bis einschließlich 28. Februar 2022.

Freie Termine können ausschließlich über die Website des Landkreises Hildesheim über den Button "Straßenverkehrsamt" gebucht werden. Es wird ausdrücklich darum gebeten von Terminanfrage per Mail, Telefon oder per Post abzusehen. Der Kreisverwaltung ist bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Termine keineswegs die vorhandene Nachfrage decken kann, es wird daher parallel an einer alternativen Lösung gearbeitet.

Berufs- und Busfahrer*innen bzw. Auszubildende in diesem Bereich können sich insbesondere bei folgenden Anliegen unter berufskraftfahrer@landkreishildesheim.de an die Führerscheinstelle wenden:

•             Es wird eine Fahrerkarte oder ein Fahrerqualifikationsnachweis benötigt.

•             Die Prüfung für C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE wurde bestanden.

•             Ein Antrag auf Verlängerung der vorgenannten Fahrerlaubnisklassen muss gestellt werden.

In der Mail sind die persönlichen Daten (inkl. Geburtsdatum) und das jeweilige Anliegen anzugeben. Die Führerscheinstelle wird dann schnellstmöglich Kontakt aufnehmen. Die Kreisverwaltung bittet darum, diese spezielle Mailadresse ausschließlich für den genannten Zweck zu nutzen, denn nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden.

Des Weiteren appelliert die Kreisverwaltung, bei Verhinderung den Termin abzusagen, damit das entsprechende Zeitfenster wieder freigeschaltet und vergeben werden kann.