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26.03.2021

Geflügelpest: Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis angeordnet

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Nachdem sich die Lage hinsichtlich der positiv auf den hochpathogenen Geflügelpestvirus getesteten Wildvögeln in den umgebenden Landkreisen verschärft hat, wurde auch für den gesamten Landkreis Hildesheim die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bis zum 31.05.2021 angeordnet.

In den umliegenden Landkreisen, Celle, Schaumburg, Stadt und Region Hannover wurden im Monat März Wildgänse, Greifvögel und Reiher, die mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus infiziert waren, festgestellt. Daher ist das Risiko, dass sich frei gehaltenes Geflügel auch im Landkreis Hildesheim über infizierte Wildvögel mit der Geflügelpest infiziert, hoch. Dieses Risiko soll durch die Aufstallung minimiert werden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und sich schnell verbreitende Viruskrankheit des Geflügels, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelwirtschaft einer ganzen Region durch Handelsrestriktionen verursacht. Für den Menschen gilt die Variante H5 bisher als wenig gefährlich. Tote Vögel sollten trotzdem nicht mit bloßen Händen angefasst werden und die Hände sollten gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.

Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten. Die Biosicherheitsmaßnahmen sind zu beachten. So ist insbesondere vor Betreten des Stalles stalleigene Kleidung anzuziehen und das Schuhwerk zu wechseln oder zu desinfizieren.