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29.04.2021

Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Landkreis Hildesheim wird aufgehoben

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Nachdem sich die Lage hinsichtlich der positiv auf den hochpathogenen Geflügelpestvirus getesteten Wildvögeln in den umgebenden Landkreisen verschärft hatte, wurde Ende März 2020 für den gesamten Landkreis Hildesheim die Aufstallung von Geflügel bis zum 31.05.2021 angeordnet. Es ist nunmehr zu einer Entspannung der Lage gekommen. Die Fälle von hochpathogener Geflügelpest bei Wildvögeln und in den Hausgeflügelbeständen nehmen ab. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft in der aktuellen "Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland" das Risiko der Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus vom Subtyp H5 in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig ein. Das Interesse an der tierschutzgerechten Haltung von Geflügel im Freien überwiegt in der derzeitigen Seuchenlage gegenüber dem Risiko einer Infektion des Geflügels mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus. Daher wurde die Aufstallungsanordnung vom Landkreis Hildesheim per Allgemeinverfügung zum 01.05.2021 aufgehoben.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und sich schnell verbreitende Viruskrankheit des Geflügels, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelwirtschaft einer ganzen Region durch Handelsrestriktionen verursacht. Aus diesem Grund sind weiterhin die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen einzuhalten. Für den Menschen gilt die Variante H5 bisher als wenig gefährlich. Tote Vögel sollten trotzdem nicht mit bloßen Händen angefasst werden und die Hände sollten gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.