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Heimschließung Marienhagen

Heimaufsicht wurde gestärkt – nicht nur im Landkreis Hildesheim

(LK06-4-009 ST) "Die Heimaufsicht des Landkreises hat einen guten, aber nicht leichten Job gemacht. Es ging nicht darum, Recht zu behalten, sondern darum, die Rechte und Interessen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu schützen", so Landrätin Ingrid Baule nach interner Beratung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das Pflegeheim in Marienhagen, zu schließen. Mit diesem Urteil werde, so die Landrätin, die Funktion der Heimaufsicht nicht nur im Landkreis Hildesheim, sondern auch weit darüber hinaus gestärkt.

Das Gericht hatte in der über fünf-stündigen Beweisaufnahme drei Aspekte besonders gewürdigt. Dabei ging es um die vom Betreiber vorzunehmende ordnungsgemäße Dokumentation der Pflege und Betreuung ("das ist keine Förmelei", so die Richterin), der hygienischen Standards und letztlich entscheidend, um die Zuverlässigkeit des Betreibers.

Für die Heimaufsicht ist neben der Beratung und der Anordnung die Schließung oder Untersagung das letzte und schärfste Mittel, um den Vorgaben des Gesetzes Geltung zu verschaffen. Baule wies in ihrer Stellungnahme mit Dankbarkeit und Anerkennung auf das große Engagement ihrer Mitarbeiter im Fachdienst Heimaufsicht hin. Gegen teilweise heftige öffentliche Kritik einiger Interessengruppen sei Kurs gehalten worden, dabei habe das Wohl der Heimbewohner stets im Zentrum der Arbeit gestanden.

Der besondere Dank der Landrätin galt aber auch den Zeugen, die, trotz erheblicher Repressionen, die Zivilcourage besessen hätten, die unsäglichen Zustände des Heimes den Behörden mitzuteilen. Diese hätten ihren Offenheit letztlich mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bezahlen müssen.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts soll für die Schließung des Heimes eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden.. Für den Landkreis Hildesheim bedeutet dies, dass spätestens bis zum 23. März 2006 ein Umzug in andere Pflegeeinrichtungen organisiert werden muss. Fachdienstleiterin Margret Schmidt sicherte dabei den Angehörigen die Unterstützung des Landkreises zu. "Wir haben ja bereits im Vorfeld umfassend über Ausweichmöglichkeiten und Kosten informiert," so Schmidt.

Nehmen alle Institutionen ihre Kontrollpflichten ernst?

Im Laufe der Verhandlung, aber auch bei den Vorrecherchen des Landkreises sind Informationen geflossen, die zum Nachdenken Anlass geben. Neben der Heimaufsicht sind für die Kontrolle in den Heimen nämlich auch andere Institutionen, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der durch die Pflegekassen beauftragt wird, zuständig. Obwohl im neuen Heimgesetz (§ 20) ausdrücklich auf ein Zusammenwirken dieser Kontrollinstitutionen hingewiesen wird, herrsche statt Unterstützung Funkstille. Es könne nicht sein, so Schmidt, dass wesentliche Erkenntnisse über Pflegemängel vorlägen, ohne dass hier reagiert werde. "Wir können nicht alles unter Kostengesichtspunkten betrachten," so die zuständige Fachdienstleiterin. Nicht nur die Heimaufsicht sei verpflichtet, eine menschenwürdige Pflege und Unterbringung der Pflegebefohlenden im Auge haben. "Hier wird es einiges im Interesse von Pflegebedürftigen und Versicherten nachzuarbeiten geben," kündigte Landrätin Ingrid Baule bereits an.

Für weitere Informationen steht die Pressestelle des Landkreises Hildesheim, Tel.: 0 51 21 – 309-315 oder E-Mail: Hans-A.Loenneker@landkreishildesheim.de zur Verfügung.


 

Autor/in: Pressestelle