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Kein Grund zur Panik

- Landkreis und Gemeinden stimmen sich ab -

(LK06-2-008c) Auf Einladung der Kreisverwaltung haben sich jetzt die Hauptverwaltungsbeamten, die Bürgermeister und die Ordnungsamtsleiter zum Thema Vogelgrippe abgestimmt. Der Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Dr. Bernd Wichern, informierte dabei umfassend über die Gefährdungslage und die speziellen organisatorischen Vorbereitung zur Bekämpfung der Tierseuche.

Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern erläutert die Gefährdungslage
Kreisveterinär Dr. Bernd Wichern erläutert die Gefährdungslage

"Weltweit sterben jährlich 500.000 an der menschlichen Influenza (Grippe). Seit 1990 sind dagegen an der Vogelgrippe 100 Menschen zu Tode gekommen". Mit diesen Worten rückte der Kreisveterinär die derzeitige Gefährdungslage wieder in die richtige Dimension. Das Virus selbst sei zwar ein Anpassungskünstler aber durchaus sehr empfindlich, was der Bekämpfung durchaus entgegen komme. Mit ausreichender Hygiene lasse sich einiges bewirken. Das überspringen des Virus sei nur dort festgestellt worden, wo Mensch und Tier eng miteinander leben, was in Mitteleuropa wohl kaum vorkomme.

Dennoch ist die Gefährdung für die Landwirtschaft Niedersachsens enorm, falls es nicht gelingt, die Infektion von Haustierbeständen zu verhindern. Immerhin sind 50 Prozent der Nutzgeflügelbestände Deutschlands in Niedersachsen beheimatet. Im Landkreis Hildesheim gibt es, so Wichern, 600 Geflügelhaltungen mit rund 86.000 Hühnern, 20.000 Puten und 10.000 sonstigen Geflügelarten. Großbestände würden auch zu anderen Zeiten nicht im Freien gehalten. Für Geflügelhalter bestehe aber eine Meldepflicht, die derzeit erneut über die Kommunen abgeprüft werde.

Derzeit wird in einem sogenannten passiven Wildvogel-Monitoring (einer Dauerbeobachtung) registriert und geprüft, welche Todesursachen bestehen. Bei alledem müsse beachtet werden, dass allein durch Winterungseinflüsse im Winter rund 50 Prozent der Vögel sterben, ohne an einer Tierseuche erkrankt zu sein. Dies sei, so Wichern, ein natürlicher Ausleseprozess. Tiere die Auffälligkeiten vorweisen (s. Infoblock), würden dann über das Veterinäramt in das Veterinärinstitut des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Laboruntersuchung gesandt. Bisher seien dort 72 Vögel mit negativem Befund untersucht worden. Einige Vögel waren aufgrund von Verderbnis nicht mehr untersuchungsfähig. Bei 30 Vögeln laufen die Untersuchungen noch.

Obwohl es keinerlei Gründe zur Panik gibt, bereiten sich die Dienststellen auf den Eventualfall vor. Im Krisenseuchenzentrum des Landkreises laufen die Fäden zusammen. Derzeit werde die notwendige Schutzkleidung – auch für die Gemeinden – beschafft, damit die Hilfskräfte entsprechend gesichert seien. Eine Abholung der Tierkadaver werde über die Gemeinden sichergestellt. Die verschärfte Schutzkleidung mit Atemschutzmasken ist bereits beim Landkreis vorhanden. Diese kommt aber erst dann zum Einsatz, wenn ein H5N1-Virus nachgewiesen wurde. Die Städte und Gemeinden werden über einen E-Mailverteiler jeweils über die neuesten Entwicklungen, aber auch die Hintergründe dieser Tierseuche, auf dem Laufenden gehalten.

(Foto:lps) 

Infoblock für die Bevölkerung

Was ist zu beachten, wenn ein verdächtiger Fund gemeldet wird?

- Der genaue Fundort und die Adresse des Finders (Anschrift, Tel.) sollten gemeldet werden.

- Meldungen sollten an die Ordnungsämter der Gemeinden erfolgen, die auch den Abtransport der Körper sicherstellen.

- Im Bereich der Stadt Hildesheim nimmt diese Meldungen die Feuerwehr, Tel. 308-0, entgegen.

- Auffällig erhöhte Sterblichkeit in Hausgeflügelbeständen sollten direkt dem Veterinäramt – FD 203- gemeldet werden.

- Weitere Auskünfte sind über die Internetadresse www.landkreishildesheim.de oder telefonisch über 05121 / 309 - 0 abrufbar.


 

Autor/in: Pressestelle