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07.04.2023

Keine Zugangsbeschränkungen mehr: Kreishaus ab 17. April wieder geöffnet

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Begleitende Bilder-Ausstellung der Gudrun-Pausewang-Schule setzt Zeichen für offenes Haus

Seit der Corona-Pandemie konnten die Bürgerinnen und Bürger ausschließlich nach Terminvereinbarung ihre Angelegenheiten im Kreishaus erledigen. Diese Vorgehensweise endet nun: Ab Montag, 17. April, ist das Kreishaus wieder geöffnet. Wer Basis-Informationen benötigt, kann also wieder spontan vorbeikommen. Daneben bleibt die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung bestehen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei individuellen oder komplexeren Fragestellungen, die eine Vorbereitung durch die Mitarbeitenden voraussetzen.

Eine begleitende Ausstellung mit Bildern von Schülerinnen und Schülern der Gudrun-Pausewang-Schule setzt auch ein sichtbares Zeichen, dass die Türen des Verwaltungsgebäudes wieder allen offen stehen. Auch auf die wiederkehrenden Kunstpräsentationen musste in der Corona-Zeit verzichtet werden.

Grundsätzlich gelten für die Kreisverwaltung folgende Regelöffnungszeiten:

  • montags 8.30 bis 15 Uhr
  • dienstags und freitags 8.30 bis 12.30 Uhr
  • donnerstags 8.30 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18 Uhr
  • mittwochs ist geschlossen

Für folgende ausgewählte Ämter gelten Ausnahmen von den Regelöffnungszeiten, die teilweise bereits vor der Corona bedingten Schließung festgelegt waren.


1) Gesundheitsamt

Termine für die Infektionsschutzbelehrung § 43 IfSG (ehemals Gesundheitszeugnis) können nur telefonisch unter 05121 309-7891 oder 05121 309-7361 vereinbart werden.

Ein anonymer HIV-Antikörpertest sowie eine Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen sind dienstags zwischen 9 und 11 Uhr und donnerstags zwischen 14.30 und 16.30 Uhr möglich.

Ärztliche Untersuchungen und Beratungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Für Erwachsene sowie amtsärztliche Begutachtungen unter der Rufnummer 05121 309-7521 und für Kinder und Jugendliche unter der Rufnummer 05121 309-7431.

Der Sozialpsychiatrischen Dienst ist montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Weitere Sprechzeiten und Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich, Anmeldungen erfolgen über das Sekretariat unter der Rufnummer 05121 309-7375.


2) Erziehungsberatungsstelle

Das Team hat seine Büros in der Kaiserstraße 21 und ist montags bis freitags jeweils von 9 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Termine können unter der Rufnummer 05121 309-9302 vereinbart werden.


3) Ausländerbehörde

Ein Besuch der Ausländerbehörde ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter abh-asyl@landkreishildesheim.de möglich.


4) Straßenverkehrsamt

a) Zulassungsstelle: Ein Besuch ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags: 7.30 bis 12 Uhr
  • donnerstags 14 bis 17.30 Uhr

Ergänzend können auch vorab Termine gebucht werden. Für die Zulassungsstelle in Hildesheim sind diese Termine dienstags zwischen 14 und 16 Uhr und für die Zulassungsstelle Alfeld montags zwischen 14 und 16 Uhr möglich.

b) Führerscheinstelle: Hier ist weiterhin ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Ausstellung der Gudrun-Pausewang-Schule

Begleitend zur Öffnung des Kreishauses werden Bilder von acht Schülerinnen und Schülern der Abschlussklasse 2021/2022 gezeigt. Bei den Werken handelt es sich um druckgrafische Arbeiten in Verbin-dung mit Mixed-Media. Für ihr Kunstprojekt wurden die kreativen Jugendlichen mit dem zweiten Platz beim Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim 2022 ausgezeichnet.