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28.02.2023

Kultur-Projektförderung - weitere Beantragung für 2023 möglich

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Von den im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Zuwendungsmitteln für die Kultur-Projektförderung wurden im Rahmen des letztjährigen Antragsverfahrens 12.250 Euro noch nicht vergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Schule und Kultur in seiner Sitzung am 23.02.2023 beschlossen, den Kulturschaffenden im Landkreis Hildesheim für 2023 eine zusätzliche Möglichkeit einzuräumen, Mittel zur Förderung von kulturellen Projekten zu beantragen.

Damit möchte der Landkreis insbesondere die Kulturschaffenden (freie Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände sowie Initiativen und Gruppen wie auch Einzelpersonen) unterstützen, die für 2023 noch keine Projektförderung beantragt und erhalten haben. Gemäß der Kulturförderrichtlinie des Landkreises (www.kulturium.de) sollen Kulturangebote gefördert werden, die von überörtlicher Bedeutung sind und somit über die örtliche Zuständigkeit der Städte und Gemeinden hinausgehen wie auch den Kulturförderkriterien wie Vielfalt und Qualität, Teilhabe und Zugänglichkeit wie auch Attraktivitätssteigerung entsprechen.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Durchführung des Projektes notwendig und diesem zu zuordnen sind. Die Projektförderung wird einmalig und projektbezogen als zweckgebundener Zuschuss gewährt. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes betragen, maximal jedoch 3.000 Euro.

Bis zum 31. März 2023 können die Anträge beim Amt für Schule und Kultur des Landkreises Hildesheim - KulturBüro - eingereicht werden. Für weitere Informationen steht das KulturBüro unter der Rufnummer 05121 309-6010 oder per E-Mail an kultur@landkreishildesheim.de zur Verfügung.