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11.04.2025

Landkreis eröffnet Beteiligungsverfahren zum Teilprogramm Windenergie

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Am Mittwoch, 9. April 2025, hat der Landkreis Hildesheim das formelle Verfahren zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des sachlichen Teilprogramms Windenergie eröffnet. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange eingeladen, sich an der Planung zur zukünftigen Ausweisung von Windenergievorranggebieten im Landkreis zu beteiligen.

Grundlage der Planung ist das bundesweit geltende Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das den Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgibt. Niedersachsen muss demnach bis Ende 2027 1,7 Prozent und bis Ende 2032 2,2 Prozent seiner Landesfläche für Windenergienutzung ausweisen. Für den Landkreis Hildesheim bedeutet das konkret, bis Ende 2027 rund 1.524 Hektar (1,26 Prozent) und bis Ende 2032 1.972 Hektar (1,63 Prozent) geeignete Flächen bereitzustellen.

Da das aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2016) mit etwa 652 Hektar deutlich hinter den neuen Anforderungen zurückbleibt und zudem 2026 außer Kraft tritt, hat der Landkreis entschieden, frühzeitig ein eigenständiges Teilprogramm zu erarbeiten. Dieses soll bereits zum ersten Stichtag 2027 das Gesamtziel für 2032 erreichen, um ein nochmaliges kostenintensives Verfahren zu vermeiden.

Im nun veröffentlichten Entwurf wurden umfangreiche räumliche Informationen ausgewertet. Ziel ist es, realistische, konfliktarme Vorranggebiete festzulegen, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig die Belange von Mensch und Umwelt wahren.

Es werden 32 Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt. Die ausgewiesenen Flächen ergeben einen Gesamtflächenumfang von 2.758,55 Hektar (2,28 Prozent). Damit werden die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Werte deutlich übertroffen. Grund dafür ist, dass eine Reserve zwingend erforderlich ist, da sich im Beteiligungsverfahren noch Veränderungen der Flächenkulisse ergeben können und auch noch Flächen aus rechtlichen Gründen ausscheiden können.

Bis zum 2. Juli 2025 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben – vorzugsweise über die Online-Beteiligungsplattform unter: www.beteiligung-regionalplan.de/lk-hildesheim-wind

Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig ausgewertet. So soll sichergestellt werden, dass berechtigte Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit und von Fachstellen in die weitere Planung einfließen können. Ziel ist es, ein rechtssicheres, transparentes und fachlich fundiertes Teilprogramm zu entwickeln, das die regionalen Teilflächenziele des Landkreises Hildesheim erfüllt und die Energiewende im Landkreis wirksam unterstützt.

Das Verfahren wird mit einem Erörterungstermin, der frühestens Ende des Jahres stattfindet, abgeschlossen, in dem alle Stellungnahmen und die dazu in einer Erörterungsvorlage erarbeitete Reaktion des Landkreis Hildesheim noch einmal diskutiert werden können. Über den konkreten Termin werden die Hinweisgebenden im Vorfeld rechtzeitig informiert.