Landkreis führt ab sofort die 2. Auffrischungsimpfung durch
Nachdem die STIKO-Empfehlung zur 2. Auffrischungsimpfung nun veröffentlicht wurde, führt der Landkreis ab sofort die entsprechenden Impfungen für den festgelegten Personenkreis durch. Dieser umfasst:
- Personen ab dem Alter von 70 Jahren
- Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren und Tätige (≥16 Jahre) in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patient*innen- bzw. Bewohner*innenkontakt
Für die 2. Auffrischungsimpfung wird nach Möglichkeit der mRNA-Impfstoff eingesetzt, mit dem die Grundimmunisierung bzw. die 1. Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Ist dieser nicht verfügbar, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff verwendet werden.
Das von der STIKO empfohlene Impfintervall beträgt
- bei ab 70-Jährigen, Bewohner*innen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei Immundefizienten frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung
- bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung. In begründeten Einzelfällen kann bei dieser Personengruppe die 2. Auffrischungsimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.
Bei Personen der genannten Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.