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Landkreis informiert:

Aktion Saubere Landschaft wird auch weiterhin durch den Landkreis unterstützt

(LK06-5-006) Auch in diesem Frühjahr wird der Fachdienst Umwelt des Landkreises Hildesheim wieder vielfältige Bemühungen der Bevölkerung um die Säuberung von Wald und Flur unterstützen. Bereits seit mehr als 15 Jahren wird die sogenannten 'Aktionen Saubere Landschaft' von der Kreisverwaltung angeboten. "Auch in diesem Frühjahr werden wieder zahlreiche Aktionen stattfinden", freut sich der zuständige Fachdienstleiter Helfried Basse.

Anmeldung der Aktion ist erforderlich

Die immer mehr um sich greifenden Ablagerungen von wildem Müll wie Garten- und Strauchschnitt oder gar Sperr- und Sondermüll führen zu starken Verunreinigungen von Straßengräben und Wäldern. Grund genug für den Landkreis, den engagierten Einsatz unzähliger freiwilliger Helfergruppen auch weiterhin zu unterstützen. Daher können auch zukünftig Gruppen, Interessengemeinschaften oder Verbände über die jeweils örtlich zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen die geplanten Aktionen anmelden. Anmeldevordrucke sind bei allen Städten und Gemeinden sowie beim Fachdienst Umwelt des Landkreises erhältlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vordruck im Internet unter www.landkreishildesheim.de / Dienstleistungen / Serviceleistungen von A-Z / Aktion Saubere Landschaft, direkt von den Internetseiten des Landkreises herunterzuladen. Dem Anmeldebogen muss ein Kartenausschnitt beigefügt werden, aus dem der geplante Aktionsradius ersichtlich ist. Weiter sollte in dieser Karte ein mit Lastkraftwagen erreichbarer Platz gekennzeichnet sein, auf dem der Abfallcontainer, der vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) bereitgestellt wird, abgestellt werden kann. "Letztlich ist zu beachten, dass die einzelnen Aktionen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin angemeldet werden, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können", so Basse.

Tote Tiere sollten nicht berührt werden

Aus hygienischen Gründen sollten Teilnehmer der Aktion keinesfalls tote Tiere berühren. Aufgrund der aktuellen Lage zur Vogelgrippe sollten Funde von verendeten Gänsen, Schwänen, Graureiher, Störchen sowie Raben- und Greifvögel dem Fachdienst Veterinärwesen der Kreisverwaltung unter der Rufnummer 05121/309-0 oder dem Ordnungsamt der jeweils zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Bei toten Vögeln, die am Straßenrand liegen, geht die Veterinärbehörde jedoch davon aus, dass diese Tiere überfahren wurden und dann verendet sind. Bei Singvögeln ist bislang noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Verendete Singvögel oder bereits stark verweste Vogelkadaver sollten eingegraben werden.

Selbstverständlich werden Mitteilungen über Funde von verendeten Wasser-, Krähen – und Greifvögeln auch außerhalb der regulären Dienstzeiten über die Feuerwehreinsatzleitstelle unter Tel. 05121/3080 entgegengenommen. In jedem Fall sei dafür gesorgt, dass gemeldete Vogelkadaver durch geschultes Fachpersonal fachgerecht aufgenommen und untersucht werden, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises.

Kostenfreie Müllabnahme / 50 Euro Anerkennungsgeld

Nach Beantragung wird der gesammelte Abfall kostenfrei durch den ZAH abgenommen. Darüber hinaus erhalten die Veranstalter einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 50 Euro für ihre Bemühungen zum Schutz der Umwelt.

Für weitere Informationen über die ‚Aktion Saubere Landschaft‘; steht der zuständige Sachbearbeiter des Fachdienstes Umwelt - Herr Garbe - unter der Rufnummer 05121/309-423 zur Verfügung.


 

Autor/in: Pressestelle