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02.07.2019

Landkreis informiert: Keine Wasserentnahme aus Gewässern ohne Erlaubnis -
Trockenheit kann schlimme Spuren hinterlassen

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Immer mehr ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass die Niederschläge über die Sommermonate zurückgehen. Die damit einhergehende Trockenheit macht es jedoch erforderlich, dass jeder einzelne sein Verhalten der Umwelt anpasst.

Dabei gilt es nicht nur Trinkwasser aus der Leitung einzusparen. Auch an den Bächen und Flüssen im Kreis-gebiet kann die Lage schnell angespannt sein. Viele führen schon nach wenigen trockenen Tagen nur noch wenig Wasser. Die Situation kann sich zusätzlich verschärfen, wenn während der Trockenheit durch Abpumpen oder direktes Ableiten Wasser aus Gewässern entnommen wird. Das Umweltamt des Landkreises Hildesheim weist daher darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Abpumpen oder Stauung nur zulässig ist, wenn dafür die ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde.
An dieser Stelle sei besonders darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mit Pumpen ohne die erforderliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Selbst die Inhaber von Wasserrechten müssen in Trockenzeiten Einschränkungen hinnehmen, so dass noch genug Wasser für Flora und Fauna im Gewässer verbleibt.

In Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass Wasserläufe nicht austrocknen. Gerade in Fließgewässern ist eine ausreichende Wassermenge von enormer Bedeutung, um ökologische Schäden zu vermeiden und die Selbstreinigungskraft des natürlichen Gewässers zu erhalten. Das Umweltamt appelliert daher an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Sommer zu unterlassen.
Für Rückfragen stehen Peter Probst und Tobias Hemp von der Unteren Wasserbehörde unter der Rufnummer 05121 309-4131 bzw. 05121 309-4181 zur Verfügung.

 

Dabei gilt es nicht nur Trinkwasser aus der Leitung einzusparen. Auch an den Bächen und Flüssen im Kreisgebiet kann die Lage schnell angespannt sein. Viele führen schon nach wenigen trockenen Tagen nur noch wenig Wasser. Die Situation kann sich zusätzlich verschärfen, wenn während der Trockenheit durch Abpumpen oder direktes Ableiten Wasser aus Gewässern entnommen wird. Das Umweltamt des Landkreises Hildesheim weist daher darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Abpumpen oder Stauung nur zulässig ist, wenn dafür die ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde.

An dieser Stelle sei besonders darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer mit Pumpen ohne die erforderliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Selbst die Inhaber von Wasserrechten müssen in Trockenzeiten Einschränkungen hinnehmen, so dass noch genug Wasser für Flora und Fauna im Gewässer verbleibt.

 

In Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass Wasserläufe nicht austrocknen. Gerade in Fließgewässern ist eine ausreichende Wassermenge von enormer Bedeutung, um ökologische Schäden zu vermeiden und die Selbstreinigungskraft des natürlichen Gewässers zu erhalten. Das Umweltamt appelliert daher an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Sommer zu unterlassen.

Für Rückfragen stehen Peter Probst und Tobias Hemp von der Unteren Wasserbehörde unter der Rufnummer 05121 309-4131 bzw. 05121 309-4181 zur Verfügung.