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22.02.2022

Landkreis lässt Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten auslaufen

Logo Landkreis Hildesheim
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Noch bis einschließlich morgen (23. Februar) gilt auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen sowie weiteren festgelegten Bereichen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Vor dem Hintergrund der geplanten Lockerungen insbesondere durch die angekündigte neue Niedersächsische Corona-Verordnung (FFP2-Maske nur in Innenräumen; explizite Ausnahme von Wochenmärkten unter freiem Himmel von der Maskenpflicht) verlängert der Landkreis in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen diese Allgemeinverfügung nicht. Das bedeutet, dass in den durch die Allgemeinverfügung festlegten Bereichen ab 24. Februar keine Maskenpflicht mehr gilt.

Der Landkreis weist aber darauf hin, dass zum Schutz vor Ansteckungen weiterhin die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.