Landkreis prüft neue Varianten für Berufsschulstandorte - Vorlage zum Erbbau-rechtsvertrag vorerst zurückgezogen
Im Zuge der aktuell laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim liegen erste – noch nicht abschließend geprüfte – Vorabinformationen vor. Diese deuten darauf hin, dass die bisher verfolgten Planungen überdimensioniert sein könnten. Vor diesem Hintergrund wurde die für die Kreistagssitzung am 26. Juni vorgesehene Vorlage zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Stadt Hildesheim zunächst zurückgezogen.
Die Grundlage der bisherigen Planung entstand im Rahmen der sogenannten „Phase 0“, in der die Schulen, Politik und weitere Beteiligte ihre Wünsche einbringen konnten – beschlossen wurde diese durch den Kreistag im Jahr 2020. In der Folge wurde mit einer Bestandsvergrößerung von rund 30 Prozent geplant.
Nach der ersten belastbaren Kostenschätzung vergangenen Jahres entschied die Kreisverwaltung die Baumaßnahmen fachlich prüfen zu lassen und beauftragte eine Schulentwicklungsplanung, um mögliche Flächenreduzierungen und Einsparungen zu eruieren. Eine erste Vorabinformation dieser Prüfung zeigt nun: Der tatsächliche schulische Bedarf lässt sich auch mit einer deutlich geringeren Flächenerweiterung decken. Berechnungen deuten auf mögliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich hin.
Angesichts der Vorabinformationen aus der Schulentwicklungsplanung hat Landrat Bernd Lynack entschieden, die Vorlage zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Stadt Hildesheim in der Kreistagssitzung am 26. Juni 2025 vorerst zurückzuziehen. Es handelt sich dabei um ein Grundstück in der Von-Thünen-Straße in Hildesheim, das zur Umsetzung der bisherigen Neubauplanungen für die BBS vorgesehen war. „Eine Entscheidung in dieser Größenordnung braucht eine tragfähige Grundlage – schulfachlich, wirtschaftlich und baulich“, erklärt der Landrat. „Es geht nicht darum, an Bildung zu sparen – im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Fläche und welche baulichen Lösungen wirklich notwendig sind, um gute Bildung zu ermöglichen. Das sind wir nicht nur dem Kreishaushalt schuldig, sondern vor allem den Schülerinnen und Schülern, die auf moderne und funktionale Lernbedingungen angewiesen sind. Deshalb drücken wir jetzt bewusst die Pause-Taste, um die neuen Varianten sorgfältig zu prüfen.“ Auch wenn dieser Schritt angesichts bereits fortgeschrittener Planungen und intensiver Gespräche mit der Stadt Hildesheim nach außen überraschend wirken mag, ist er ein Ausdruck verantwortungsvoller Abwägung. „Kosten, Qualität und Zukunftsfähigkeit müssen im Vordergrund stehen – nicht allein die Geschwindigkeit“, so der Landrat weiter.
Die Kreisverwaltung wird die Sommerpause der politischen Gremien intensiv nutzen, um die neuen Varianten fachlich, baulich und haushalterisch fundiert zu bewerten. Ziel ist es, zum nächsten Gremienlauf detailliertere Informationen präsentieren zu können. Auch notwendige Interimslösungen für die Berufsschulen werden im Rahmen dieser Prüfungen mitgedacht.