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19.02.2019

Landkreis und Stadt Hildesheim schreiben Finanzvertrag unverändert fort

Logo Landkreis Hildesheim
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Unverändert fortgeschrieben wird der Finanzvertrag zwischen Landkreis und Stadt Hildesheim. Nachdem sowohl der Kreistag als auch der Rat der Stadt Hildesheim zugestimmt hatten, haben nun Landrat Olaf Levonen und Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer ihre Unterschriften unter die Verträge gesetzt. Die mittlerweile dritte Fortschreibung gilt für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 und regelt die Kostenerstattung des Landkreises für diejenigen Kreisaufgaben, die die Stadt für ihren Bereich selbst wahrnimmt.

Die einvernehmliche Fortschreibung werten beide Seiten als Erfolg der bisherigen Regelungen, die im Wesentlichen drei Kernbereiche umfassen: Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistungsgesetz und Schulwesen.

Für die Aufgabenerledigung zur Grundsicherung werden der Stadt die Leistungskosten zu 100 Prozent sowie die Personal- und Sachkosten zu 80 Prozent erstattet. Da hier aufgrund des Bundesteilhabegesetzes mit Änderungen zu rechnen ist, haben beide Vertragsparteien bei finanziellen Auswirkungen die Möglichkeit, neu zu verhandeln. Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes leitet der Landkreis der Stadt die ihr anteilig zustehenden Pauschalen des Landes für Personal-, Sach- und Leistungskosten weiter. Darüber hinaus werden Über- oder Unterdeckungen zu 80 Prozent an den Landkreis erstattet bzw. sind von diesem ausgeglichen.

Vor dem Hintergrund der Investitionskosten ist das Schulwesen von besonderer Bedeutung innerhalb des Finanzvertrages. Für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet, deren Träger die Stadt Hildesheim ist, erstattet der Landkreis 80 Prozent der aufgabenbezogenen Personal- und Sachkosten. Außerdem übernimmt der Landkreis 50 Prozent der Investitionen an den weiterführenden städtischen Schulen, maximal jedoch 2,5 Millionen Euro pro Jahr.

„Ich freue mich, dass wir den Finanzvertrag unverändert und damit problemlos fortschreiben konnten. Damit zeigt sich, dass wir bei der Fortschreibung 2016 bis 2018 die richtigen Entscheidungen getroffen haben. Positiv ist außerdem, dass sich damit für den Landkreis-Haushalt 2019 keine Kostenveränderungen ergeben – abgesehen von Fallzahlen, Preisentwicklungen oder Zuschussanpassungen durch das Land“, betont Landrat Olaf Levonen.

Auch Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer zeigt sich erfreut über den Finanzvertrag, der vier Jahre lang für Planungssicherheit sorgen wird. „Die Fortschreibung des Finanzvertrages und hier insbesondere die Fortsetzung der Beteiligung des Landkreises an den Investitionen in weiterführende Schulen hilft der Stadt erfreulicherweise, die Modernisierung der Schulen weiter in großen Schritten voranzutreiben und den Instandhaltungsrückstau abzubauen. Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist dagegen bei der Fortschreibung bewusst ausgeklammert worden. Auch hier brauchen wir aber dringend eine Lösung, die auch den Investitionsbedarf in diesem Bereich zufriedenstellend regelt. Allerdings bin ich zuversichtlich, dass dies in Kürze gelingt.“

Unterzeichnung Finanzvertrag
Unterzeichnung Finanzvertrag

Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und Landrat Olaf Levonen unterzeichnen den Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis. Der Vertrag gilt bis einschließlich 2022 und regelt die Kostenerstattung des Landkreises für die Kreisaufgaben, die die Stadt für ihren Bereich selbst wahrnimmt. Foto: I/PR