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01.04.2025

Nach Fund in Gemeinde Giesen: Geflügelpest bei totem Greifvogel nachgewiesen

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Bei einem toten Greifvogel, der am 4. März in der Gemeinde Giesen gefunden wurde, wurde durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen. Der Befund wurde am 31. März vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Der Nachweis bei dem Greifvogel zeigt, dass das Virus im Landkreis Hildesheim in der Wildvogelpopulation vorhanden ist.

Vor diesem Hintergrund sind alle Geflügelhaltende aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen einzuhalten. Insbesondere ist das Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Die größte Gefahr geht von direktem oder indirektem Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Deshalb ist das Geflügel im Stall zu füttern und zu tränken. Zum Tränken ist Leitungswasser zu verwenden. Es ist strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung zu trennen. Bei Auftreten von ungewöhnlichen Verlusten ist der Haustierarzt zu informieren.

Das Veterinäramt des Landkreis Hildesheim wird zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufstallung anordnen.

Infektionen beim Menschen sind grundsätzlich möglich, jedoch ein sehr seltenes Ereignis und mit einem bisher milden Verlauf. Tote oder kranke Vögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere bedingt durch Kälte oder aufgrund ihres schlechten Ernährungszustands häufiger als in anderen Jahreszeiten. Tote oder kranke Vögel sollten dann gemeldet werden, wenn mehrere Tiere an einer Stelle betroffen sind. In diesem Fall ist das Veterinäramt telefonisch zu informieren.