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14.01.2021

Neuerungen bei der Beantragung der Ehrenamtskarte

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Seit 2019 können ehrenamtlich Tätige auch im Landkreis Hildesheim die Ehrenamtskarte online beantragen. Mit der Karte soll jenen etwas zurückgegeben werden, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, das Zusammenleben bereichern und die Solidarität in der Gesellschaft fördern. Karteninhaber profitieren von Vergünstigungen in öffentlichen und kommerziellen Einrichtungen im ganzen Land.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der begleitenden Kontaktbeschränkungen konnten sich aber viele engagierte Menschen nicht oder nur sehr eingeschränkt um andere kümmern. Damit wäre die zentrale Vorgabe für die Beantragung der Ehrenamtskarte, in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 250 Stunden geleistet zu haben, nicht erfüllt worden. Hier hat auf Anfrage und Anregung des Landkreises Hildesheim die Niedersächsische Staatskanzlei entschieden, dass es sich nicht zum Nachteil der Engagierten auswirkt, wenn diese Corona bedingt nicht im dem geforderten Umfang ehrenamtlich aktiv sein konnten.

Eine weitere Verbesserung gibt es für Inhaber des Juleica-Ausweises. Sie können bereits nach einem Jahr ihres Engagements die Ehrenamtskarte beantragen. Für diese Gruppe hatte die Staatskanzlei im vergangenen Herbst eine Abfrage unter den Kommunen initiiert. Dabei hat sich eine deutliche Mehrheit – darunter auch der Landkreis Hildesheim – dafür ausgesprochen, dass junge Menschen, die 250 Stunden im Jahr engagiert sind, die Ehrenamtskarte schon nach einem statt nach drei Jahren beantragen können. Ihr Engagement erfährt eine besondere Würdigung, da sie sich in einer Lebensphase mit vielen Umbrüchen befinden, die oft auch mit einem Wohnortwechsel verbunden sind.

Alle Informationen zur Beantragung der Ehrenamtskarte gibt es hier. Fragen zum Thema beantwortet Barbara Benthin (Landkreis Hildesheim, Bürgerschaftliches Engagement) unter der Rufnummer 05121 309-1919 oder per Mail an barbara.benthin@landkreishildesheim.de