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Niedersächsische Gleichstellungsbeauftragte treffen sich - Anträge aus Hildesheim

(LK07-006) Die Vollversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen (lag) in Göttingen beschäftigte sich auf Initiative der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Almut v. Woedtke mit zwei Anträgen, die den Landkreis Hildesheim betreffen.

Dadurch, dass das Krankenhaus in Alfeld zum 01. März die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen eingestellt hat, hat sich für Frauen aus dem Alfelder Raum, die auf dieses Angebot angewiesen sind, eine schwierige Situation ergeben. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist geregelt, dass die Länder ein ausreichendes Angebot, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, sicherstellen. Dieses ist aber bisher in keiner Weise geregelt. Für Frauen gerade in strukturschwachen Gebieten und schlechtem öffentlichen Nahverkehr ergibt sich eine unzumutbare Situation.

Außerdem setzte sich von Woedtke für die Schulsekretärinnen an den in Niedersachsen eingeführten eigenverantwortlichen Schulen ein. Hier stellt von Woedtke fest, dass in den Schulen selbst Tätigkeiten anfallen, die bisher vom Land oder vom Schulträger erledigt wurden. Den Schuldirektoren sind zur Umsetzung der Konzeption zwar Freistellungszeiten anerkannt worden. Für Schulsekretärinnen gibt es eine solche Regelung allerdings nicht. Auch hierfür muss vom Land Ausgleich geschaffen werden, wenn der Landkreis bzw. die Kommune auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben soll.

Im Schwerpunkt ging es bei der Konferenz um das Thema Zwangsheirat. Ministerialrätin Ulrike Westphal vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und Yildiz Demirer von der Beratungsstelle Kargah e.V. Hannover, stellten der Versammlung das Handlungskonzept der Landesregierung zum Thema "Zwangsheirat ächten–Zwangsehen verhindern" vor. Es soll durch intensive Öffentlichkeitsarbeit auf das schwierige Thema aufmerksam gemacht werden. Niedersachsen will gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern für Unterkunfts- und Zufluchtsplätze für betroffene Frauen und Mädchen sorgen. Ein Krisentelefon wurde neu eingerichtet. Unter der Tel.-Nr.: 0800/0667888 können von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen aber auch Beratungskräfte aus anderen Einrichtungen Rat und Informationen einholen. Die Vollversammlung forderte auch die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausländerbehörden in den Kommunen das Aufenthaltsgesetz im Falle von Zwangsverheiratung so anwenden, dass Zwangsverheiratung als besondere Härte im Sinne des Gesetzes anerkannt wird.


 

Autor/in: Pressestelle