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24.06.2024

Privatpersonen können bei NBank Anträge für Hochwasserhilfe stellen

Die NBank weist in einer Pressemitteilung auf Hochwasserhilfe für Privatpersonen hin. Wichtig: Eine Antragsstellung ist ausschließlich über die N-Bank möglich, der Landkreis Hildesheim bearbeitet keine Anträge.

Das Land Niedersachsen hat die Soforthilfen für vom Hochwasser Ende 2023 betroffene Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer im Juni mit einer neuen Richtlinie ergänzt. Sie umfasst finanzielle Hilfen für Wohngebäude, private Brücken und Hausrat. Von morgen an können Betroffene Anträge auf dem Kundenportal der NBank stellen.

Finanzielle Hilfe erhält, wer einen Schaden von mehr als 1000 Euro erlitten hat. Geschädigte können einen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Schadenssumme erhalten, aber nicht mehr als 500.000 Euro. Alternativ können Hilfen auch als Pauschale beantragt werden.

Betroffene können den Schaden nicht mehrfach geltend machen, Versicherungsleistungen müssen vorrangig vor der Landesförderung eingesetzt werden. Das Land fördert nur, wenn sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern – es sei denn, ein Versicherungsschutz gegen den entstandenen Schaden ist nicht möglich oder der Abschluss einer Versicherung ist den Geschädigten finanziell nicht zuzumuten. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: NBank)