Sprungziele
Seiteninhalt




24.11.2022

Sachkundenachweis

Sachkundenachweis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit Schlachten (betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten)

Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben und schlachten , müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen und einen Sachkundenachweis vorweisen können.

Den erforderlichen Sachkundenachweis müssen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. 

Voraussetzungen?

  • Sie haben bei einer zugelassenen Institution die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
  • Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
  • Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.

 

Die Mitteilung über gleichwertige Qualifikationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Nationale Kontaktstelle nach EU-Tierschutz-Schlachtverordnung: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)

Rechtsgrundlage