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09.04.2025

Schutz von Igeln und Amphibien vor den Gefahren von Mährobotern - Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

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Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Hildesheim hat sich schon länger mit den Gefahren für Igel und Amphibien befasst, die durch den Einsatz von Mährobotern bestehen.

Mähroboter bedeuten gerade in der Nacht eine große Gefahr für die dann aktiven Igel und auch für diverse Amphibienarten. Da z.B. Igel bei Kontakt mit dem Roboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, können die autonom fahrenden Geräte gravierende Schnittverletzungen bei den Tieren verursachen, welche meist sehr lange Leidenszeiten zur Folge haben. Ein sinnvoller Ansatz einem weiteren Rückgang der Bestände der besonders geschützten Igel (Erinaceus europaeus) entgegenzuwirken, ist daher den Einsatz von Mährobotern einzuschränken bzw. zeitlich zu regulieren. Vorreiter waren hier die Städte Köln und Göttingen, die dies schon vor geraumer Zeit durch den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung geregelt haben. Zuletzt haben auch alle Gemeinden im Landkreises Hildesheim gegenüber der Kreisverwaltung angeregt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz der besonders geschützten Igel zu erlassen.

Entsprechend hat die UNB des Landkreises Hildesheim als für den besonderen Artenschutz zuständige Behörde diese Anregung gerne aufgegriffen und nun eine eigene, für den gesamten Landkreis (mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Hildesheim), geltende Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung wird am heutigen Mittwoch, dem 9. April, im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim veröffentlicht und tritt danach in Kraft.

Die UNB setzt vor allem darauf, dass mit der erlassenen Allgemeinverfügung die Besitzerinnen und Besitzer von Mährobotern in Bezug auf den Natur- und Artenschutz sensibilisiert werden und somit der gewünschte positive Effekt für den Bestandsschutz von Igeln und Amphibien erzielt wird. Gleichwohl können besonders hartnäckige Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung oder aber auch gegen das generelle Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Dies steht für die UNB aber eher im Hintergrund. Wichtiger ist, dass alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer dazu angeregt werden darüber nachzudenken, was sie selbst dafür tun können, um dem immer weiter verbreiteten Artensterben ein wenig entgegen zu wirken.

Alle informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung.