Sprungziele
Seiteninhalt




09.03.2022

Wohin muss man sich wenden? Landkreis bereitet Ankunft Vertriebener aus der Ukraine vor

Logo Landkreis Hildesheim
Logo Landkreis Hildesheim

Die Lage in der Ukraine spitzt sich immer weiter zu, abertausende Menschen sind derzeit auf der Flucht vor dem Krieg. Über 1.3 Mio. Vertriebene gibt es schon jetzt, von denen nach Feststellung der Bundespolizei mindestens 38.000 Deutschland bereits erreicht haben – vermutlich liegt die tatsächliche Zahl weit höher. Auch im Landkreis Hildesheim sind bereits Menschen aus der Ukraine angekommen.

Sowohl für die Ankommenden als auch für die vielen Helferinnen und Helfer im Landkreis ergeben sich viele Fragen. Geflüchtete, die staatliche Hilfen benötigen, fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Deshalb ist die Ausländerbehörde des Landkreises die zuständige Behörde für Menschen, die im Kreisgebiet ankommen. Wir informieren, wer sich wann wo anmelden muss und was zu tun ist:

Personen, die mit einem gültigen ukrainischen Pass eingereist sind und ihren Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung selbst sicherstellen, dürfen sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten und müssen sich weder beim Einwohnermeldeamt noch bei der Ausländerbehörde anmelden.

Personen mit einem gültigen ukrainischen Pass, die durch private Kontakte oder Initiativen bereits eine Unterkunft im Landkreis Hildesheim gefunden haben und staatliche Hilfe benötigen - z.B. monatliche Geldleistungen für den Lebensunterhalt, Kosten für die private Unterbringung (Nebenkostenanteile oder mietähnliche Beträge) oder eine Gesundheitsversorgung -, müssen sich bei der zuständigen Ausländerbehörde beim Landkreis – für das Stadtgebiet Hildesheim bei der Stadt - anmelden.

Für die Anmeldung steht auf der Homepage des Landkreises ein Formular zur Verfügung, mit dem alle relevanten Daten bereits abgefragt werden: www.landkreishildesheim.de/ukraine/meldung

Personen, die sich über das Formular bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, bekommen einen Termin zur Registrierung im Kreishaus. Wir bitten um Beachtung: Derzeit gilt für alle Besuche im Kreishaus die 3-G-Regel. Wenn vor dem Termin ein Test benötigt wird, gibt es hier eine Übersicht über Teststellen im Landkreis: www.landkreishildesheim.de/testangebote

Unmittelbar nach der Registrierung werden die Menschen an die zuständige Stelle für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weitergeleitet und können dort den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG stellen. Der Antragsvordruck auf Asylbewerberleistungen ist auf der Homepage des Landkreises bereitgestellt und kann bereits ausgefüllt mitgebracht werden, um den Ablauf zu beschleunigen. Auf der Homepage steht auch eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Bei diesem Termin werden Geldleistungen für den laufenden Monat und ggf. ein Nebenkostenabschlag direkt ausgezahlt. Zudem wird die Gesundheitskarte für die Gesundheitsversorgung ausgehändigt. In den Folgemonaten erfolgt die Überweisung auf ein Konto.

Wenn der privat gefundene Wohnraum nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht, wird versucht, aus den Angeboten für privaten Wohnraum, die auf dem Onlineportal auf der Homepage des Landkreises eingegangen sind, eine Anschlussversorgung zu finden.

Nach der Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde wird eine Anlaufbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt, mit der sich die Menschen selbstständig im Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes anmelden müssen. In den Wohnortgemeinden werden die Menschen von den Integrationshelfer*innen kontaktiert, die ihnen ihre Hilfe anbieten werden.

Wir gehen davon aus, dass für die Kinder, die hier ankommen, entsprechende Angebote in den Schulen und Kitas im Landkreis bereitgestellt werden können. Derzeit laufen zudem Vorbereitungen, um traumatisierten Personen entsprechende Angebote unterbreiten zu können.

Der Landkreis ist auch auf unbegleitete Minderjährige vorbereitet. Sie sollten dem Jugendamt gemeldet werden, da geklärt werden muss, ob sie dessen Hilfe benötigen. Für unbegleitete Minderjährige, die in Begleitung von Verwandten eingereist sind, wird der Landkreis die Voraussetzungen schaffen, damit diese dort bleiben können.

Der Landkreis steht bei der Bewältigung der Herausforderungen, die mit der Ankunft der Vertriebenen einhergehen, im engen Austausch mit den Kommunen. Der Kreisverwaltung kommt dabei auch eine Koordinierungsfunktion zu - so werden die Kommunen etwa vom Landkreis tagesaktuell informiert, damit diese steuern können. Zudem stehen wir im Austausch mit den Nachbarkommunen, um beispielsweise Best- Practice-Modelle übernehmen und Abläufe optimieren zu können.

Wir haben uns darauf eingerichtet, dass deutlich mehr ukrainische Vertriebene in den Landkreis kommen werden, als bislang erwartet. Wir prüfen deshalb augenblicklich größere Unterbringungsmöglichkeiten im gesamten Kreisgebiet. Ergänzend zur Koordinierungsgruppe Ukraine, der neben dem Landkreis Hildesheim, der Stadt Hildesheim und Vertretern der Arbeitsverwaltung nun auch Vertreter der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände angehören, wurde intern ein Krisenstab eingerichtet, der sich mehrmals wöchentlich austauscht, um der dynamischen Entwicklung begegnen zu können. Auf www.landkreishildesheim.de/ukraine stehen Informationen, Dokumente und weiterführende Links zum Thema bereit, die fortlaufend ergänzt werden.

Derzeit laufen die Vorbereitungen, damit die Registrierung und alle Leistungen - wie etwa auch die Wahrnehmung eines Impfangebotes - bei nur einem Besuch im Kreishaus erledigt werden können. Ein Ablaufschema, an dem sich die Menschen orientieren können, steht auf der Homepage bereit – in Kürze auch auf ukrainisch.

 

Die Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine im Landkreis Hildesheim ist indes ungebrochen. Die Kreisverwaltung bedankt sich für die beeindruckende und vielschichtige Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, weist aber darauf hin, dass nicht alles, was wohlmeinend gespendet wird, auch tatsächlich benötigt wird. Deshalb empfehlen wir, das Formular auf der Homepage des Landkreises zu nutzen: www.landkreishildesheim.de/ukraine

Dort können Hilfsangebote – wie etwa für Wohnraum, Sprachmittlung oder Übersetzung (russisch/ukrainisch), Begleitung, Fahrtendienste, Lernangebote, aber auch Sach- oder Kleidungsspenden - eingetragen werden. So kann für die Bedarfe der geflüchteten Menschen auch tatsächlich das passgenaue Hilfsangebot gefunden und vermittelt werden.