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03.11.2020

Zulassungsverfahren zur Sicherung der Altlast Desdemona - Anwohner können Sanierungsplanunterlagen einsehen

Logo Landkreis Hildesheim
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Dem Landkreis Hildesheim liegt bekanntlich eine Sanierungsplanung für die Sicherung der Altlast „Desdemona“ in der Ortschaft Godenau im Gebiet der Stadt Alfeld zur Prüfung und Zulassung vor. Aufgrund von Anwohneranfragen in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Natur , Umwelt, Sicherheit  und Ordnung am 1. Oktober 2020 hatte die Kreisverwaltung zugesichert, den Anwohnern die Möglichkeit zu geben, die Sanierungsplanunterlagen einzusehen sobald diese vollständig sind – obwohl für die Zulassung des Sanierungsplans kein öffentliches Verfahren mit Bürgerbeteiligung vorgesehen ist.

 

Die vollständigen Sanierungsplanunterlagen liegen der Kreisverwaltung mittlerweile vor. Interessierte Anwohner können sich ab sofort an die Untere Bodenschutzbehörde wenden und einen Termin zur Einsichtnahme im Kreishaus (Hildesheim) vereinbaren. Nicht zuletzt aus Gründen des Infektionsschutzes angesichts des derzeitigen Corona-Geschehens stellt die Kreisverwaltung die Unterlagen auch elektronisch zur Verfügung. Hierfür müssten die Anwohner ihr Einsichtsersuchen per Email an die Untere Bodenschutzbehörde richten. Aus Gründen des Urheberschutzes müssen die Einsichtsersuchenden in ihrer Email erklären, dass sie die Unterlagen nur zur persönlichen Verwendung nutzen und insbesondere nicht veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Soweit eine solche Erklärung vorliegt, wird den Einsichtsersuchenden dann vom Landkreis elektronisch ein Datenlink zu einer Dropbox übersandt, aus der die Unterlagen heruntergeladen werden können.

Ansprechpartner für Terminabsprachen bzw. das elektronische Einsichtsverfahren sind Jürgen Köhn (Telefon 05121 309-4231; juergen.koehn@landkreishildesheim.de) und Wulf Grube (Telefon 05121 309-4221; wulf.grube@landkreishildesheim.de).

 

Aus verfahrenstechnischen Gründen sind Ersuche zur Einsichtnahme nur bis einschließlich 27. November 2020 möglich. Danach bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorgebrachte Einsichtsersuchen können nicht mehr berücksichtigt werden.