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Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17. Februar 2006 zur Heimschließung in Marienhagen

(LK06-4-005) Stellungnahme des Landkreises Hildesheim zum Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover (11. Kammer) vom 17. Februar 2006 in dem Verfahren Firma Familien- und Seniorenhilfe GmbH gegen den Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat den Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zur Kenntnis genommen. Diese Entscheidung dient dazu, dem Gericht Zeit zu geben, um im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem sich ständig weitere Fakten anhäufen, eine abschließende Entscheidung zu treffen.

Der Landkreis geht davon aus, dass im Laufe der kommenden Woche nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ergeht. Der Wortlaut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lautet:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsstellerin vom 17.01.2006 (Az.: ...) wird bis zur Entscheidung der Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wiederhergestellt.


 

Autor/in: Pressestelle