Windpark Klein Escherde
Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Nordstemmen
Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Antragsteller: Windpark Klein Escherde GmbH & Co. KG, Gronauer Str. 41, 31171 Nordstemmen
Vorhaben: Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Nordstemmen
Standort: Gemarkung Klein Escherde, Flur 15, Flurstück 6, 29/1, 11/2, 14/1
Gemarkung Rössing, Flur 15, Flurstück 50 sowie Flur 14, Flurstück 15
Gemarkung Heyersum, Flur 1, Flurstücke 162 und 6/3
Aktenzeichen: (208) 32 30 30 – WK – 10 – 23/16
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 19 Abs. 3 S. 2 und 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 8 S. 2-9 BImSchG und gem. § 21a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 3 der neunten Verordnung zum BImSchG (9. BImSchV) sowie gem. § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 6 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG)
Die Fa. Windpark Klein Escherde GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 24.04.2025 einen Antrag auf Änderung des am 19.12.2024 nach § 4 i. V. m. § 19 BImSchG unter Anwendung von § 6 WindBG erteilten Genehmigungsbescheides zur Errichtung und zum Betrieb von sieben WEA im Außenbereich der Gemeinde Nordstemmen, in den Gemarkungen Klein Escherde, Rössing und Heyersum eingereicht.
Es ist geplant, sieben WEA des Typs Vestas V-162 mit einer Nennleistung von je 7,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten. Die Anlagen sollen nach erteilter Genehmigung im Jahr 2027 errichtet und in Betrieb genommen werden.
Mit Bescheid vom 04.09.2025 hat der Landkreis Hildesheim den vorliegenden Änderungsantrag mit Nebenbestimmungen, u.a. mit Auflagen, genehmigt.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides vom 04.09.2025 wird auf folgender Internetseite zugänglich gemacht:
www.landkreishildesheim.de/bekanntmachungenwindenergieanlagen
Der gesamte Bescheid und seine Begründung kann zudem in der Zeit vom 18.09.2025 bis 01.10.2025 (einschließlich) bei folgender Stelle eingesehen werden:
Landkreis Hildesheim
208 - Umweltamt
Raum 424
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Öffnungszeiten
Montags 8:30 bis 15:00 Uhr
Dienstags 8:30 bis 12:30 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstags 8:30 bis 16:30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr
Freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Voranmeldung telefonisch unter: 05121 309-4241
Voranmeldung per E-Mail unter: Immissionsschutz@landkreishildesheim.de
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (01.10.2025) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch bei dem Landkreis Hildesheim (unter der o. g. Adresse) angefordert werden.
Diese Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind auch in dem zentralen UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einzusehen.
Der verfügende Teil der Änderungsgenehmigung und die Rechtsbehelfsbelehrung werden wie nachfolgend aufgeführt öffentlich bekannt gemacht:
I. Tenor
Aufgrund Ihres Antrages vom 24.04.2025 wird Ihnen dieser Änderungsbescheid gem. § 16 Abs. 4 BImSchG zur Änderung der naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen auf Basis überarbeiteter Maßnahmenblätter nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen erteilt.
Dieser Bescheid umfasst die Änderung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides vom 19.12.2024, Az. (208) 32 30 30 - WK - 10 - 23/16, mit dem die Errichtung und der Betrieb der folgend genannten Anlagen zugelassen wurde.
| WEA-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Koordinaten UTM ETRS 89 Zone 32 | Koordinaten UTM WGS 84 | ||
| Ost | Nord | Ost | Nord | ||||
|
1 |
Rössing |
15 |
50 |
556.286 |
5.780.542 |
9°49’23,04“ |
52°10’20,94“ |
|
2 |
Heyersum |
1 |
162, 6/3 |
556.207 |
5.780.151 |
9°49’18,64“ |
52°10’08,32“ |
|
3 |
Rössing |
14 |
15 |
556.779 |
5.781.029 |
9°49’49,28“ |
52°10’36,52“ |
|
4 |
Klein Escherde |
15 |
6 |
556.810 |
5.780.559 |
9°49’50,63“ |
52°10’21,30“ |
|
5 |
Klein Escherde |
15 |
29/1 |
556.622 |
5.780.160 |
9°49’40,49“ |
52°10’08,46“ |
|
6 |
Klein Escherde |
15 |
11/2 |
557.263 |
5.780.853 |
9°50’14,67“ |
52°10’30,65“ |
|
7 |
Klein Escherde |
15 |
14/1 |
557.487 |
5.780.465 |
9°50’26,21“ |
52°10’18,01“ |
Die am 27.05.2025 übersandten, überarbeiteten Maßnahmenblätter in Form des Dokuments „UNTERLAGE 13.1.4 – WINDPARK KLEIN ESCHERDE – MAßNAHMENBLÄTTER“ der Fa. GRUPPE FREIRAUMPLANUNG, Dipl.-Ing. Carsten Schneider, mit Stand vom 27.05.2025 sind Bestandteil dieses Änderungsbescheides und liegen diesem zugrunde.
Dieser Bescheid ergeht unbeschadet der Rechte Dritter sowie behördlicher Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden.
Im Übrigen gilt der Genehmigungsbescheid vom 19.12.2024 unverändert fort.
Die Kosten dieses Verfahrens haben Sie zu tragen. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid.
II. - IV.
Der Bescheid ist an die Nebenbestimmungen des Abschnitts II., die Hinweise des Abschnittes III. und die Begründung des Abschnittes IV. gebunden. Diese Abschnitte sind hier nicht abgedruckt.
V. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim, einzulegen.
Der Widerspruch eines Dritten hat gem. § 63 Abs. 1 BImSchG keine aufschiebende Wirkung und ist gem. § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid kann bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, nach § 63 Abs. 2 BImSchG i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheids gestellt und begründet werden.
Hildesheim, 17.09.2025
Landkreis Hildesheim
Der Landrat
Im Auftrag
Bälkner